22 March 2026, 10:31

Apotheke zahlt 4.000 Euro nach Doppellieferung des Krebsmedikaments Zejula

Plakat, das zeigt, dass Big Pharma 2022 Amerikanern zwei bis drei Mal so viel für dieselben Medikamente berechnet hat wie in anderen Ländern, mit Bildern von Medikamentenflaschen und einer Spritze.

Apotheke zahlt 4.000 Euro nach Doppellieferung des Krebsmedikaments Zejula

Eine Apotheke in Wiesbaden sah sich unerwarteten Kosten gegenüber, nachdem eine Verwechslung zu einer Doppellieferung des Krebsmedikaments Zejula führte. Der Fehler verursachte fast 4.000 Euro an zusätzlichen Ausgaben für den Inhaber Ali Amiri Shamsabadi, nachdem der Hersteller GlaxoSmithKline (GSK) die Stornierung der zweiten Lieferung verweigerte.

Der Vorfall begann, als die Apotheke versehentlich zwei Bestellungen für denselben Patienten aufgab. Nach der Entdeckung des Fehlers versuchte Shamsabadi, die Doppellieferung zu stornieren. GSK bestand jedoch darauf, dass das System beide Bestellungen als separate Transaktionen verbucht habe, weshalb eine Rückerstattung unmöglich sei.

Die Apotheke versuchte daraufhin, die zweite Lieferung abzulehnen, um die Zahlung zu umgehen. GSK blieb bei seiner Haltung und berief sich auf strenge Richtlinien für Onkologika. Der Hessische Apothekerverband bestätigte später, dass die Apotheke vertraglich zur Zahlung verpflichtet war.

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Erst als GSK die Doppellieferung zurückrief, änderte sich die Situation. Das Unternehmen regelt solche Fälle in der Regel intern und arbeitet dabei direkt mit betroffenen Apotheken und Behörden wie dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zusammen.

Zunächst musste die Apotheke die 4.000 Euro aufgrund der Weigerung von GSK selbst tragen. Die Rückholung der zweiten Lieferung löste später die finanzielle Belastung. Wie GSK künftig mit ähnlichen Fällen umgeht, bleibt unklar, da die internen Verfahren nicht öffentlich bekannt sind.

Quelle