Bayern streicht Steuererinnerungen – was Zahler jetzt wissen müssen
Sofia ReisingBayern streicht Steuererinnerungen – was Zahler jetzt wissen müssen
Das Bayerische Landesamt für Steuern hat Änderungen bei der Behandlung von Steuerzahlungserinnerungen bekannt gegeben. Mit sofortiger Wirkung erhalten Steuerzahler keine Benachrichtigungen mehr über anstehende Fristen. Die Maßnahme soll die Kommunikation vereinfachen und gleichzeitig automatische Zahlungen fördern.
Bisher verschickte das Amt Zahlungserinnerungen vor den Fälligkeitsterminen. Diese Praxis wurde nun eingestellt. Steuerzahler müssen die Fristen künftig selbst im Blick behalten oder Daueraufträge einrichten.
Zusätzlich wird die Steuerbehörde keine Zahlungsscheine mehr ihren Schreiben beifügen. Das bedeutet, dass Steuerzahler selbst dafür Sorge tragen müssen, die korrekten Angaben für pünktliche Zahlungen parat zu haben. Um Fristversäumnisse zu vermeiden, empfiehlt das Amt die Anmeldung zum SEPA-Lastschriftverfahren. Dieses System bucht Zahlungen automatisch ab und verringert so das Risiko von Säumniszuschlägen.
Die Änderungen verlagern die Verantwortung auf die Steuerzahler, ihre Zahlungstermine selbst zu überwachen. Wer sich bisher auf Erinnerungen verlassen hat, muss nun aktiv werden, um Fristen einzuhalten. Die SEPA-Lastschrift bleibt die einfachste Möglichkeit, um pünktliche Zahlungen sicherzustellen.






