Bayrisches Testzentrum muss 95.000 Euro wegen ungültiger Corona-Schnelltests zurückzahlen
Alan JunkBayrisches Testzentrum muss 95.000 Euro wegen ungültiger Corona-Schnelltests zurückzahlen
Ein Testzentrum in Bayern muss 95.000 Euro zurückzahlen, nachdem es monatelang nicht zugelassene Speichel-Schnelltests eingesetzt hatte. Das Verwaltungsgericht München urteilte, dass der Betreiber die gesetzlichen Vorgaben nicht erfüllt habe und die erbrachten Leistungen daher nicht erstattungsfähig seien.
Der Fall begann im April 2022, als Behörden Unregelmäßigkeiten im Testzentrum feststellten. Die Verantwortlichen wurden aufgefordert, weitere Unterlagen vorzulegen, nachdem Bedenken bezüglich der verwendeten Tests aufkamen. Zu diesem Zeitpunkt hatte das Zentrum jedoch bereits rund 95.000 Euro an Erstattungen für die Tests der vorherigen vier Monate erhalten.
Bei den umstrittenen Tests handelte es sich um das Modell AT088/21, auch als „Saliva“ bekannt, das seit September 2021 nicht mehr vom Paul-Ehrlich-Institut zugelassen war. Das Gericht bestätigte später, dass selbst die unbeabsichtigte Verwendung nicht genehmigter Testkits eine unzulässige Leistungsabrechnung darstelle. Zudem entschied es, dass der Betreiber für die Einhaltung der rechtlichen Anforderungen verantwortlich sei.
Im August 2023 widerrief die Kassenärztliche Vereinigung (KV) den ursprünglichen Bewilligungsbescheid. Sie setzte die Servicegebühren und Materialkosten auf null Euro fest und forderte die vollständige Rückzahlung der 95.000 Euro. Das Gericht bestätigte diese Entscheidung und begründete die Kürzung mit Haushaltsdisziplin und sparsamer Mittelverwendung.
Der Betreiber hatte die Rückforderung mit einer Klage angefochten. Das Verwaltungsgericht München wies die Klage jedoch ab und betonte, dass der Einsatz nicht konformer Tests die finanzielle Sanktion rechtfertige.
Das Urteil belastet das Testzentrum mit einer Rückzahlungsverpflichtung in Höhe von 95.000 Euro. Die Entscheidung des Gerichts unterstreicht, dass nur zugelassene Testkits für eine öffentliche Förderung infrage kommen. Betreiber müssen künftig sicherstellen, dass sie alle regulatorischen Vorgaben einhalten, um ähnliche Strafen zu vermeiden.






