Beamtenbund zerpflückt Regierungspläne zur Besoldungsreform als verfassungswidrig
Alan JunkBeamtenbund zerpflückt Regierungspläne zur Besoldungsreform als verfassungswidrig
Deutscher Beamtenbund (DBB) kritisiert Regierungsentwurf zur Besoldungsreform scharf
Der Deutsche Beamtenbund (DBB) hat schwere Bedenken gegen den jüngsten Entwurf des Bundes zur Gehaltsreform vorgebracht. Zwar unterstützt die Organisation Teile der geplanten Neuregelungen, doch hält sie zentrale Elemente für verfassungswidrig und ungerecht gestaltet.
Der DBB fordert eine umfassende Überprüfung der Einkommensunterschiede innerhalb der B-Besoldungsgruppe, insbesondere der vorgesehenen Differenz von nur 1,6 Prozent zwischen den Stufen B3 und B4. Nach eigener Analyse entsprechen die aktuellen Vorgaben nicht den rechtlichen Anforderungen an angemessene Abstufungen. Zudem kritisiert der Verband, dass höhere Beamte (B-Besoldung) im Vergleich zu Angestellten der A-Besoldungsgruppe geringere Gehaltserhöhungen erhalten sollen.
Ein weiterer strittiger Punkt im Entwurf ist die Abschaffung des „Alleinverdiener-Prinzips“. Stattdessen soll künftig ein fiktives Partnereinkommen von rund 20.000 Euro jährlich in die Gehaltsberechnung einfließen. Beamtenvertreter halten diese Regelung für unzulässig, da sie die Besoldung an das Verhalten Dritter knüpft – und nicht an die individuelle Leistung.
In seiner Kritik berufen sich der DBB auf zwei verfassungsrechtliche Grundsätze: das Leistungsprinzip und die Differenzierungsregel. Trotz der Vorbehalte befürwortet der Verband jedoch einzelne Reformvorschläge, darunter die geplante Anhebung der Einstiegsgehälter im Bundesdienst durch die direkte Einstufung in die zweite Besoldungsstufe. Das Innenministerium lehnte auf Anfrage eine Stellungnahme zu den B-Stufen-Differenzen ab.
Die Forderungen des DBB zeigen, wie umstritten der Spagat zwischen Fairness und Rechtmäßigkeit im Reformvorhaben ist. Bleibt der Entwurf unverändert, drohen erhebliche Gehaltsungleichheiten fortzubestehen. Eine Reaktion der Regierung auf den Appell zur Nachbesserung steht noch aus.






