Berliner Gericht warnt Apotheken vor riskanten Online-Partnerschaften mit Gesundheitsplattformen
Gordana GnatzBerliner Gericht warnt Apotheken vor riskanten Online-Partnerschaften mit Gesundheitsplattformen
Ein Berliner Gericht hat Bedenken hinsichtlich der Zusammenarbeit von Apotheken mit digitalen Gesundheitsplattformen geäußert. Das Urteil unterstreicht die rechtlichen Risiken für Apotheker, die mit Diensten kooperieren, die verschreibungspflichtige Medikamente bewerben. Apotheker sehen sich nun einer strengeren Prüfung ihrer Online-Partnerschaften gegenüber.
Das Landgericht Berlin II stellte fest, dass Apotheken eine Mitverantwortung für unzulässige Werbung durch Online-Plattformen tragen. Selbst wenn die Apotheken diese Dienste nicht selbst betreiben, können sie für Verstöße haftbar gemacht werden. Das Gericht betonte, dass die Bewerbung von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln – selbst ohne Nennung konkreter Präparate – weiterhin illegal bleibt.
Das Urteil folgt einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) im Fall des Anbieters Bloomwell, die bestätigte, dass Werbeverbote für alle Formen der Arzneimittelwerbung gelten. Plattformen wie DoktorABC, auf denen Patienten über Online-Fragebögen Rezepte auswählen, verstoßen demnach gegen geltendes Recht. Zudem warnte das Gericht vor Diensten, die Patienten gezielt an bestimmte Apotheken vermitteln und damit die freie Wahl einschränken.
Die Apothekerkammer Nordrhein (AKNR) als Aufsichtsbehörde hat klargestellt, dass Apotheken ihre Plattformpartner sorgfältig prüfen müssen. Wer sich nicht deutlich von illegalen Geschäftsmodellen distanziert, riskiert rechtliche Konsequenzen. Noch schwerwiegender: Es droht der Entzug der Betriebsgenehmigung. Die Warnung bezieht sich auf sämtliche Werbeformen – von verschreibungspflichtigen und rezeptfreien Medikamenten über Lifestyle-Produkte bis hin zu medizinischem Cannabis.
Für Apotheken ergibt sich daraus eine klarere, aber auch risikoreichere Rechtslage. Die Zusammenarbeit mit Plattformen, die verschreibungspflichtige Medikamente bewerben oder die Patientenlenkung beeinflussen, kann zu Strafen führen. Die Entscheidung zwingt Apotheken, ihre Partnerschaften kritisch zu überprüfen – oder riskieren, ihre Zulassung zu verlieren.






