BGH bestätigt Schiedsspruch im Valsartan-Skandal: Zulieferer muss zahlen
Tomislav PaffrathBGH bestätigt Schiedsspruch im Valsartan-Skandal: Zulieferer muss zahlen
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat einen Schiedsspruch bestätigt, der die Pharmaunternehmen Hexal und Sandoz in einem langjährigen Streit um verunreinigte Blutdruckmedikamente begünstigt. Der Fall geht auf den Valsartan-Skandal von 2018 zurück, bei dem in Chargen des Wirkstoffs ein wahrscheinliches Karzinogen nachgewiesen wurde. Mit dem Urteil wird der chinesische Zulieferer verpflichtet, Schadensersatz und künftige Haftungskosten in Höhe von über 20 Millionen US-Dollar zu tragen.
Der Valsartan-Skandal brach im Juni 2018 aus, nachdem in mehreren Chargen des Medikaments N-Nitrosodimethylamin (NDMA) entdeckt worden war – eine Substanz, die mit Krebs in Verbindung gebracht wird. Hexal und Sandoz, beide zur Novartis-Gruppe gehörend, zogen vorsorglich 2.308 Chargen ihrer Generika in 23 Ländern zurück. Die Rückrufe betrafen zahlreiche Patienten, die auf Valsartan-haltige Medikamente gegen Bluthochdruck und Herzerkrankungen angewiesen waren.
Im April 2020 reichte Sandoz Klage gegen den chinesischen Zulieferer ein und forderte 8,6 Millionen US-Dollar Schadensersatz sowie weitere 12,2 Millionen für mögliche künftige Haftungsansprüche. Der Zulieferer bestritt die Zuständigkeit des Schiedsgerichts mit dem Argument, dass einzelne Kaufverträge nicht an die Schiedsklauseln des Rahmenliefervertrags gebunden seien. Der BGH wies diese Einwendung jedoch zurück und urteilte, dass die Aufträge trotz fehlender expliziter Verweise unter den übergeordneten Vertrag fielen.
Das Gericht stellte zudem fest, dass Tochtergesellschaften des Zulieferers während der Verhandlungen angemessen vertreten waren, sodass keine ungleiche Verhandlungsposition geltend gemacht werden könne. Mit der Entscheidung des BGH ist der Schiedsspruch nun rechtskräftig – der Zulieferer trägt die volle Verantwortung für die finanziellen Verluste von Hexal und Sandoz.
Das Urteil bringt einen Abschluss in einem Streit, der mit den Rückrufen 2018 begann, und sichert Hexal und Sandoz die Erstattung ihrer Verluste. Der Zulieferer muss nun die zugesprochenen Summen zahlen, die sowohl bisherige Schäden als auch potenzielle künftige Kosten abdecken. Die Entscheidung stärkt zudem die Durchsetzbarkeit von Rahmenverträgen in Handelsstreitigkeiten – selbst wenn einzelne Verträge keine direkten Bezugnahmen enthalten.






