Brandenburg plant Verbot religiöser Symbole für Richter und Staatsanwälte
Alan JunkBrandenburg plant Verbot religiöser Symbole für Richter und Staatsanwälte
Brandenburg will Richter und Staatsanwälte zum Verzicht auf religiöse und politische Symbole verpflichten
In Brandenburg soll ein neues Gesetz Richter und Staatsanwälte daran hindern, im Gerichtssaal religiöse oder politische Symbole zu tragen. Betroffen wären unter anderem Kopftücher, Kippas und Kreuze während der Verhandlung. Befürworter argumentieren, die Regelung stärke das Vertrauen in eine neutrale Justiz.
Anlass ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2020. Damals entschied das Gericht, dass sichtbare religiöse Symbole bei Amtsträgern das Vertrauen in eine unparteiische Rechtsprechung untergraben könnten. Die rot-schwarze Koalitionsregierung Brandenburgs will diesen Grundsatz nun in Landesrecht gießen.
Der Entwurf stößt beim Brandenburgischen Richterbund auf Zustimmung. Dessen Vorsitzender Stephan Kirschnick plädiert dafür, die Regeln auch auf Laienrichter und sichtbare Tattoos auszudehnen. Er betonte jedoch, dass muslimische Frauen mit Kopftuch nicht von der juristischen Ausbildung ausgeschlossen werden sollten – nur nicht als Richterinnen über Fälle entscheiden dürfen.
Mehrere andere Bundesländer, darunter Berlin, haben bereits ähnliche Neutralitätsgesetze verabschiedet. Die Debatte über religiöse Symbole im öffentlichen Dienst kreist in Deutschland oft um muslimische Lehrerinnen und Richterinnen. Wann das Gesetz in Brandenburg finalisiert wird, steht laut Justizministerium noch nicht fest.
Falls verabschiedet, müssten Richter und Staatsanwälte religiöse oder politische Symbole vor Betreten des Gerichtssaals ablegen. Ziel ist es, jeden Anschein von Befangenheit in Gerichtsverfahren zu vermeiden. Ein Zeitplan für die Verabschiedung des Gesetzes steht noch aus, da die Beratungen andauern.






