Bremens neue Richtlinien: Wer muss Straßenbegleitgrün zurückschneiden – und wann?
Alan JunkBremens neue Richtlinien: Wer muss Straßenbegleitgrün zurückschneiden – und wann?
Bremens Amt für Straßen und Verkehr (ASV) hat einen Flyer mit Richtlinien zum Rückschnitt von Straßenbegleitgrün veröffentlicht. Darin werden die rechtlichen Pflichten von Grundstückseigentümern erläutert und erklärt, wie überwucherte Pflanzen sicher entfernt werden können. Anwohner können die Informationen nun online abrufen, um Gefahren auf öffentlichen Wegen und Straßenrändern zu vermeiden.
Die Straßen der Stadt werden von über tausend Kilometern Grünflächen gesäumt. Zwar bereichert die Vegetation das Bremer Stadtbild, doch kann sie bei mangelnder Pflege auch Risiken bergen: Überwucherte Pflanzen können Verkehrsschilder verdecken, Gehwege verengen oder die Sicht an Kreuzungen einschränken.
Der ASV-Flyer informiert darüber, wann Rückschnittarbeiten erlaubt sind, und weist auf Ausnahmen bei dringenden Sicherheitsproblemen hin. Zudem wird erläutert, welche Genehmigungen für das Zurückschneiden von Bäumen erforderlich sind. Grundstückseigentümer sind gesetzlich verpflichtet, Vegetation zu kontrollieren, die in den öffentlichen Raum hineinwächst oder wichtige Straßenmarkierungen verdeckt.
Falls Grün aus Privatgärten auf Gehwege oder Fahrbahnen übergreift, stellt das ASV ein Online-Formular zur Meldung solcher Probleme bereit. Die Umweltbetriebe Bremen (UBB) übernehmen im Auftrag des ASV die Pflege der Straßenränder und sorgen dafür, dass Wege und Sichtachsen für alle Verkehrsteilnehmer frei bleiben.
Der Flyer steht auf der Website des ASV zum Download bereit. Anwohner müssen nun sicherstellen, dass ihre Gärten keine Gefahren für Fußgänger oder Autofahrer darstellen. Durch das Melden von Wildwuchs und die Einhaltung der Richtlinien tragen alle dazu bei, dass Bremens Straßen und Fußwege sicher bleiben.






