DB-Chef warnt vor rechtlichen Risiken bei Sonderregeln für Bahnanbieter Italo
Tomislav PaffrathDB-Chef warnt vor rechtlichen Risiken bei Sonderregeln für Bahnanbieter Italo
Der Chef der deutschen Schieneninfrastrukturgesellschaft hat vor einer Sonderbehandlung für den italienischen Bahnanbieter Italo gewarnt. Philipp Nagl, Vorstandsvorsitzender der DB InfraGO, bezeichnete die vorgeschlagenen kurzfristigen Regelungen als „rechtlich riskant“. Er argumentierte, diese könnten jahrelange Gerichtsprozesse auslösen und den Markt destabilisieren, noch bevor die neuen EU-Vorgaben 2031 in Kraft treten.
Im Mittelpunkt der Debatte steht der geplante Markteintritt von Italo in den deutschen Fernverkehr ab 2028. Einige Politiker haben eine vorübergehende „Neueinsteiger-Klausel“ vorgeschlagen, um dem Unternehmen den Zugang zu erleichtern. Nagl wies dies als „rechtlich höchst fragwürdig“ zurück und betonte, dass dadurch extreme Unsicherheit für alle Wettbewerber entstehe.
Die alten, mehrjährigen Rahmenverträge von 2017 gelten nicht mehr – sie waren zu komplex und wiesen rechtliche Mängel auf. Bis 2031 gibt es keine verbindlichen EU-weiten Regeln im Rahmen der Kapazitätsverordnung. Nagl warnte, dass Sonderkonditionen für Italo zu endlosen Rechtsstreitigkeiten führen könnten, die den Bahnbetrieb über Jahre beeinträchtigen würden.
Trotz seiner Warnungen betonte Nagl, dass die DB InfraGO neutral bleibe, welche Unternehmen Züge betreiben. Gleichzeitig äußerte er die Zuversicht, dass fairer Wettbewerb im Fernverkehr langfristig den Fahrgästen zugutekommen werde.
Ohne stabiles rechtliches Fundament bis 2031 bergen kurzfristige Lösungen für Italo die Gefahr langwieriger Konflikte. Nagls Bedenken unterstreichen, wie sehr Sonderregelungen die Marktstabilität gefährden könnten. Die Entscheidung wird den Wettbewerb im deutschen Schienenverkehr auf Jahre prägen.






