DGB fordert Pflicht-Rente für Millionen Beschäftigte ohne betriebliche Vorsorge
Gordana GnatzDGB fordert Pflicht-Rente für Millionen Beschäftigte ohne betriebliche Vorsorge
DGB drängt auf verpflichtende betriebliche Altersvorsorge für alle Beschäftigten mit Tarifbindung
Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) setzt sich für eine gesetzlich verankerte betriebliche Altersvorsorge für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ein, die unter Tarifverträge fallen. Mit dem Vorstoß will die Gewerkschaft eine Lücke schließen, die derzeit rund 20 Millionen Beschäftigte betrifft, die keine solche Absicherung haben. Nach Ansicht des DGB müssen Arbeitgeber einen Teil der finanziellen Last tragen – statt die vollen Kosten den Beschäftigten aufzuerlegen.
Bis Ende des Monats will der DGB konkrete Vorschläge für eine verpflichtende betriebliche Rente vorlegen. Diese sehen vor, dass Unternehmen die Pläne mitfinanzieren, sodass die betriebliche Altersvorsorge als Ergänzung zur gesetzlichen Rente dient. Für Betriebe ohne Tarifbindung schlägt der DGB vor, Beschäftigte in niedrigschwellige Modelle einzubinden, um die Abdeckung zu verbreitern.
Im Vergleich zu anderen europäischen Ländern argumentiert der DGB, dass eine Beitragsquote von 20 Prozent oder mehr – mit einem höheren Arbeitgeberanteil – gängige Praxis sei. Die Gewerkschaft betont, ihr Ansatz sei fair und entspreche internationalen Standards. Allerdings rechnet sie mit Widerstand, angesichts der aktuellen wirtschaftlichen Belastungen vieler Unternehmen.
Die Verhandlungen über Tarifverträge zur betrieblichen Altersvorsorge stehen bevor. Der DGB stellt klar, dass Arbeitgeber die gesamte finanzielle Verantwortung nicht auf die Beschäftigten abwälzen dürfen. Stattdessen soll das Prinzip der geteilten Verantwortung im Mittelpunkt der anstehenden Gespräche stehen.
Ziel der DGB-Pläne sind die 20 Millionen Beschäftigten, die derzeit keine betriebliche Rente haben. Wird das Modell umgesetzt, müssten Arbeitgeber Beiträge leisten – und es würde sowohl für tarifgebundene als auch für nicht tarifgebundene Betriebe unter bestimmten Bedingungen gelten. Die finalen Vorschläge der Gewerkschaft sollen noch vor Monatsende vorgelegt werden.






