30 March 2026, 16:39

EU greift ein: Lufthansa muss Condor wieder Zugang zu Zubringerflügen gewähren

Eine Karte von Europa, die die Europäische Föderation der Journalisten (EFJ) in Blau mit zusätzlichen Textdetails über die Organisation hervorhebt.

EU greift ein: Lufthansa muss Condor wieder Zugang zu Zubringerflügen gewähren

Die Europäische Kommission hat eingegriffen, um den Wettbewerb auf der Strecke Frankfurt–New York zu schützen. Sie hat die Lufthansa angewiesen, Condor vorläufig wieder Zugang zu ihrem Zubringerverkehr unter den im Juni 2024 vereinbarten Bedingungen zu gewähren. Der Schritt erfolgt vor dem Hintergrund von Befürchtungen, dass Condors Geschäftsmodell ohne diese Regelungen nicht mehr tragfähig sein könnte.

Im Mittelpunkt des Streits stehen sogenannte Special Prorate Agreements (SPAs), die es Condor ermöglichten, Passagiere über das Lufthansa-Kurzstreckennetz anzubinden. 2020 kündigte die Lufthansa diese Vereinbarungen gegenüber Condor auf und schnitt dem Unternehmen damit eine wichtige Einnahmequelle ab. Beide Airlines haben ihren Sitz in Deutschland, wobei Condor vor allem von Frankfurt aus operiert.

Die Kommission leitete im August 2024 eine Untersuchung ein, nachdem sie Verstöße gegen das EU-Wettbewerbsrecht vermutete. Im Fokus steht das transatlantische Joint Venture A zwischen Lufthansa, United Airlines und Air Canada. Vorläufige Erkenntnisse deuten darauf hin, dass diese Partnerschaft den Wettbewerb auf der Strecke Frankfurt–New York erstickt hat, wo das Joint Venture mittlerweile 70 bis 75 Prozent des Marktes kontrolliert.

Noch 2017 teilten sich drei Airlines – Lufthansa, United und Delta – den Markt jeweils zu etwa einem Drittel. Durch das Joint Venture verschob sich das Kräfteverhältnis jedoch zugunsten von nur noch zwei großen Akteuren: dem A -Bündnis und dem Joint Venture von Delta mit Air France-KLM. Billigfluglinien wie Norse Atlantic konnten sich kaum durchsetzen. Die Kommission warnt, dass Condor ohne die SPA-basierten Regelungen auf dieser Strecke kaum überlebensfähig sein dürfte.

Gegen die Lufthansa wurde eine ergänzende Stellungnahme zu den Einwänden erlassen, in der die Notwendigkeit vorläufiger Maßnahmen betont wird. Die Kommission argumentiert, dass diese Schritte erforderlich seien, um irreversible Schäden für den Wettbewerb zu verhindern, während die vollständige Untersuchung noch läuft.

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Mit ihrem Beschluss verpflichtet die Kommission die Lufthansa, Condor den Zugang zu Zubringerflügen gemäß den Bedingungen von Juni 2024 wiederherzustellen. Ziel ist es, Condor auf der Strecke Frankfurt–New York bis zu einer endgültigen Entscheidung wettbewerbsfähig zu halten. Der Fall wirft grundsätzliche Fragen zur abnehmenden Konkurrenz im transatlantischen Luftverkehr auf.

Quelle