06 April 2026, 18:32

Falsche Wahlfälschungs-Vorwürfe nach Baden-Württembergs Landtagswahl 2026 entlarvt

Deutsches Propagandaplakat für die NSDAP, das zwei Männer auf einem Sofa zeigt.

Falsche Wahlfälschungs-Vorwürfe nach Baden-Württembergs Landtagswahl 2026 entlarvt

Falsche Behauptungen über Wahlfälschung bei der Landtagswahl in Baden-Württemberg im März 2026 verbreiten sich derzeit online. In sozialen Medien wurden Äußerungen fälschlicherweise dem Journalisten Peter Hahne sowie den Politikern Markus Krall und Tino Chrupalla zugeschrieben. Die Landeswahlleitung hat inzwischen bestätigt, dass es keine Belege für Manipulationen gibt.

Die irreführenden Behauptungen machten kurz nach der Wahl die Runde und lösten offizielle Dementis sowie Richtigstellungen aus. Der erste falsche Bericht erschien auf dem YouTube-Kanal Nachrichten Aktuell, der das Video später wieder entfernte. Darin hieß es, Peter Hahne habe "enthüllt", dass Stimmen für die rechtspopulistische AfD falsch gezählt worden seien. Tatsächlich nahm Hahne zwar an einer Live-Sendung von Tichys Einblick am Wahltag teil, erwähnte jedoch weder Wahlbetrug noch legte er Beweise vor.

Am 25. März erklärte der Landeswahlleiter, es gebe keine konkreten Hinweise auf Unregelmäßigkeiten bei der Briefwahl. Die Deutsche Presse-Agentur (dpa) hatte bereits am 12. März berichtet, dass keine Fälle von Wahlfälschung festgestellt wurden. Das endgültige Wahlergebnis wurde zwei Tage später, am 27. März, veröffentlicht.

Cashback bei deinen
Lieblingsrestaurants und Services

Kaufe Gutscheine und spare in deinen Lieblingsorten in deiner Nähe

LiberSave App auf Smartphones

Nach deutschem Wahlrecht kann jeder wahlberechtigte Bürger die Gültigkeit der Wahl anfechten, sofern er Beweise für Verstöße vorlegt. Bisher sind jedoch keine solchen Nachweise aufgetaucht. Die gefälschten Zitate zu Hahne, Krall und Chrupalla wurden von offiziellen Stellen und Faktencheckern widerlegt. Das endgültige Ergebnis der Landeswahlleitung bleibt unverändert – es gab keine festgestellten Fälschungen. Wähler behalten dennoch das Recht, die Wahl anzufechten, sollten konkrete Verstöße nachgewiesen werden.

Quelle