Frankfurter Apotheker verliert nach jahrelangem Betrug seine Zulassung
Gordana GnatzFrankfurter Apotheker verliert nach jahrelangem Betrug seine Zulassung
Ein Frankfurter Apotheker hat nach Jahren des Betrugs und beruflicher Pflichtverletzungen seine Approbation verloren. Der Fall begann 2010, als er die bereits wegen Abrechnungsbetrugs untersuchte Problem-Apotheke seines Bruders übernahm. Durch sein eigenes Fehlverhalten entstanden später Schäden in Höhe von über 1,6 Millionen Euro für die Krankenkassen.
Der Apotheker führte die Apotheke ab 2010, kurz nachdem gegen seinen Bruder wegen betrügerischer Abrechnungen Anklage erhoben worden war. Ab 2013 trieb er selbst ein System voran, bei dem er Rezepturen in Rechnung stellte, die nie ausgestellt worden waren. Über mindestens drei Jahre hinweg teilte er die Gewinne mit Patienten – in 65 nachgewiesenen Fällen kam es zu Betrug.
Die betrügerischen Machenschaften endeten im Dezember 2013, und nach Aufdeckung der Vorfälle erstattete er die Schäden. 2015 erwogen die Behörden zwar, ihm die Approbation zu entziehen, verschoben die Maßnahme jedoch bis zum Abschluss des Strafverfahrens.
Jahre später, 2021, kamen weitere Verstöße ans Licht: Untersuchungen ergaben, dass in der Apotheke COVID-19-Tests nicht ordnungsgemäß durchgeführt worden waren und die Hygienestandards mangelhaft waren. Das Frankfurter Verwaltungsgericht urteilte, dass sein Handeln klar kriminelle Absicht zeige. Seine Geständnisse und Wiedergutmachungsversuche wertete es als unzureichend und zu spät gekommen.
Am 2. Februar 2022 wurde ihm schließlich die Approbation entzogen. Das Gericht betonte, dass korrekte Abrechnungen zu den grundlegenden Pflichten eines Apothekers gehören. Zudem verwies es auf die starke öffentliche Reaktion auf sein wiederholtes Fehlverhalten.
Der Entzug der Approbation ist das Ergebnis einer langen Geschichte von Betrug und Fahrlässigkeit. Durch sein Handeln entstanden den Krankenkassen Schäden von über 1,6 Millionen Euro, zudem verletzte er mehrfach berufliche Standards. Die Entscheidung des Gerichts macht deutlich, dass solches Fehlverhalten im Apothekerberuf nicht toleriert wird.






