GEAS-Reform stärkt Schutzrechte – doch Abschiebungen werden beschleunigt
Alan JunkGEAS-Reform stärkt Schutzrechte – doch Abschiebungen werden beschleunigt
Deutschland hat mit der GEAS-Reform die Rechte besonders schutzbedürftiger Asylsuchender gestärkt. Zu den Neuerungen gehören ein garantierter Schulzugang sowie eine vollständige Krankenversicherung nach zwei Monaten. Gleichzeitig beschleunigt die Reform jedoch Abschiebungen und führt strengere Verfahren für bestimmte Gruppen ein.
Nach dem neuen System müssen alle Geflüchteten, die in Deutschland ankommen, ein Screening durchlaufen. Dies umfasst die Registrierung, die Abnahme von Fingerabdrücken, Identitätsprüfungen sowie eine neu eingeführte „Schutzbedürftigkeitsprüfung“, die den unmittelbaren Hilfebedarf ermittelt. Eine solche systematische Erfassung gab es bisher nicht.
Die Reform sieht zudem beschleunigte Asylverfahren für Antragsteller aus Ländern mit einer Schutzquote von unter 20 Prozent vor. Über die Hälfte aller Fälle soll künftig im Eilverfahren entschieden werden. Darüber hinaus erlaubt die Neuregelung, Leistungen zu stürzen oder Betroffene obdachlos zu lassen, wenn ein „Dublin-Beschluss“ vorliegt – obwohl der Europäische Gerichtshof diese Praxis für rechtswidrig erklärt hat.
Die Bundesländer sind verpflichtet, „Sekundärmigrationszentren“ einzurichten, in denen Asylsuchende – insbesondere in Dublin-Fällen – in ihrer Bewegungsfreiheit eingeschränkt werden und nur Grundversorgung erhalten. Berlin, Schleswig-Holstein und Rheinland-Pfalz verweigern jedoch die Umsetzung dieser Einrichtungen.
Die Justiz warnt vor einer Zunahme von Eilanträgen aufgrund der beschleunigten Verfahren. Die Reform ermöglicht zudem sofortige Abschiebungen nach einer Asylentscheidung und hebt die aufschiebende Wirkung von Klagen auf.
Die GEAS-Reform bringt sowohl mehr Schutz als auch strengere Kontrollen für Asylsuchende mit sich. Schutzbedürftige, insbesondere Minderjährige, erhalten besseren Zugang zu Bildung und Gesundheitsversorgung. Gleichzeitig zeigen beschleunigte Abschiebeverfahren und Bewegungsbeschränkungen in Sekundärzentren einen härteren Kurs in der Asylpolitik.






