23 May 2026, 08:31

Gericht gibt Klara Schedlich in #MeToo-Streit gegen Stefan Gelbhaar recht

Grüne Schedlich gewinnt Prozess gegen Gelbhaar

Gericht gibt Klara Schedlich in #MeToo-Streit gegen Stefan Gelbhaar recht

Ein Hamburger Gericht hat im Rechtsstreit zwischen der Berliner Grünen-Politikerin Klara Schedlich und dem ehemaligen Bundestagsabgeordneten Stefan Gelbhaar zugunsten Schedlichs entschieden. Das Urteil erlaubt ihr, bestimmte Aussagen aus einer eidesstattlichen Versicherung zu wiederholen – trotz Gelbhars Bestreiten der Vorwürfe. Der Fall ist Teil einer größeren Kontroverse um #MeToo-Vorwürfe, die sich später als unbelegt herausstellten.

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Der Streit eskalierte, nachdem der Rundfunksender RBB 2024 mehrere #MeToo-Vorwürfe gegen Gelbhaar berichtet hatte. Keine dieser Anschuldigungen stammte von Schedlich, doch sie reichte später eine eidesstattliche Erklärung mit eigenen Aussagen über ihn ein. Der RBB entschuldigte sich schließlich, nachdem sich viele der Vorwürfe nicht bestätigen ließen.

Das Oberlandesgericht Hamburg kam zu dem Schluss, dass Teile des Konflikts auf widersprüchliche Darstellungen der beiden Politiker zurückzuführen sind. Während Gelbhaar die Vorwürfe stets als falsch zurückwies, gestattete das Gericht Schedlich, bestimmte Passagen aus ihrer eidesstattlichen Versicherung zu wiederholen.

Die Affäre hatte schwerwiegende Folgen für Gelbhaar: Er verlor seine sichere Nominierung für die Bundestagswahl 2025 und schied kurz darauf aus dem Parlament aus. Das aktuelle Urteil bedeutet zwar einen formalen Erfolg für Schedlich, doch die grundsätzliche Auseinandersetzung bleibt umstritten.

Die richterliche Entscheidung ermöglicht es Schedlich, an ihren früheren Aussagen festzuhalten, während Gelbhaar weiterhin alles bestreitet. Der Fall folgt einer Phase öffentlicher Prüfung, die mit dem Rückzug unbelegter Vorwürfe durch den RBB und Gelbhars Rückzug aus der Politik endete. Das Urteil klärt zwar die rechtlichen Grenzen des Streits, beendet aber nicht die zugrundeliegenden Meinungsverschiedenheiten.

Quelle