Gericht kippt Konzertverbot für Roger Waters in Frankfurt
Ein deutsches Gericht hat das Veranstaltungsverbot für das anstehende Konzert von Roger Waters in Frankfurt aufgehoben. Die Stadt hatte den Auftritt am 28. Mai abgesagt und dem Rocklegende antisemitische Hetze sowie anhaltenden antiisraelischen Aktivismus vorgeworfen. Waters wehrte sich gegen die Entscheidung – mit Erfolg: Die juristische Kehrtwende ermöglicht nun die Durchführung des Konzerts.
Das Urteil folgt auf wochenlange Kontroversen, in denen Behörden argumentierten, seine Israel-Kritik und Unterstützung für die BDS-Bewegung rechtfertigten die Absage. Doch das Gericht fand keine Belege dafür, dass Waters' Auftritt nationalsozialistische Ideologie verbreite oder historische Verbrechen verharmlose.
Die Frankfurter Behörden hatten das Konzert zunächst untersagt und auf Waters' langjährige Israel-Kritik verwiesen. Sie sahen in seinen Forderungen nach einem kulturellen Boykott des Landes sowie in Vergleichen mit dem Apartheid-Regime in Südafrika eine Grenze überschritten. Zudem beanstandete die Stadt den Veranstaltungsort, die Festhalle, wo während der Novemberpogrome 1938 jüdische Männer inhaftiert worden waren.
Waters reagierte mit einer einstweiligen Verfügung und argumentierte, das Verbot verletze sein Recht auf freie Meinungsäußerung. Seine Anwälte betonten, sein Engagement gelte den Rechten der Palästinenser, nicht dem Antisemitismus. Das Frankfurter Gericht gab ihm schließlich recht und stellte fest, dass sein Programm weder NS-Verbrechen verherrliche noch extremistische Ideologien transportiere.
Der Fall wirft ein Schlaglicht auf Deutschlands Umgang mit pro-palästinensischem Aktivismus. Über 35.000 Unterstützer und Dutzende Kulturschaffende hatten in einer Petition die Aufhebung des Verbots gefordert. Kritiker werfen der Regierung vor, sie stelle Israel-Kritik zunehmend mit Antisemitismus gleich und ziele dabei auf Künstler wie Waters oder den Filmemacher Abdallah al-Khatib, der Deutschland kürzlich Mitverantwortung für das Leid in Gaza vorwarf.
Die Bundesregierung stuft die BDS-Bewegung, die zu Israel-Boykotten aufruft, als antisemitisch ein und lässt sie überwachen. Öffentlich-rechtliche Sender weigern sich, Waters' Konzerte auszustrahlen, und offizielle Stellen weisen Vorwürfe eines israelischen Apartheid-Regimes zurück – trotz Berichte von Amnesty International, Human Rights Watch und der israelischen Menschenrechtsorganisation B'Tselem, die systematische Diskriminierung von Palästinensern belegen.
Das Gerichtsurteil bedeutet eine weitere Niederlage für Behörden, die pro-palästinensische Stimmen einschränken wollen. Zwar kann Waters nun wie geplant am 28. Mai auftreten, doch die Debatte über künstlerische Freiheit und politisches Engagement in Deutschland bleibt ungelöst.
Die Frankfurter Richterentscheidung erlaubt Roger Waters den Auftritt zum geplanten Termin. Das Urteil weist Vorwürfe zurück, sein Programm verbreite Extremismus oder untergrabe das historische Gedenken. Dennoch bestehen Spannungen zwischen Befürwortern der Meinungsfreiheit und jenen Behörden, die Israel-Kritik pauschal als antisemitisch einstufen.
Der Fall illustriert die generellen Einschränkungen pro-palästinensischen Aktivismus' in Deutschland, wo staatliche Institutionen Gruppen wie BDS überwachen und sanktionieren. Mit der nun bestätigten Konzertdurchführung rückt die Frage in den Fokus, ob ähnliche Konflikte bei anderen Künstlern drohen, die unter politischer Beobachtung stehen.






