08 June 2026, 20:25

Gericht stoppt Linkspartei: Parkinson-Vorwürfe gegen AfD nicht bewiesen

Die Linke darf AfD-Abgeordnete nicht mehr 'Arschlöcher' nennen

Gericht stoppt Linkspartei: Parkinson-Vorwürfe gegen AfD nicht bewiesen

Ein deutsches Gericht hat in einem Streit zwischen der Linkspartei und AfD-Abgeordneten über Vorwürfe der Verspottung eines Politikers mit Parkinson zuungunsten der Linken entschieden. Das Oberlandesgericht Rostock kam zu dem Schluss, dass die Linkspartei ihre Behauptungen nicht beweisen konnte, was zu Einschränkungen bei der erneuten Veröffentlichung von Teilen einer umstrittenen Pressemitteilung führt.

Der Fall begann, nachdem der Linken-Politiker Dirk Bruhn zwei AfD-Abgeordnete beschuldigt hatte, im April 2025 während einer Landtagssitzung seine Parkinson-Symptome nachgeahmt zu haben. Das Gericht stellte fest, dass die Linkspartei ihre Anschuldigungen, die AfD-Politiker hätten Bruhns Erkrankung verspotten wollen, nicht belegen konnte. Die Richter verwiesen auf das Fehlen von Zeugen und urteilten, dass die Behauptung weder überwiegend wahr noch falsch sei. In der Folge ist es zwei Bezirksverbänden der Linkspartei nun untersagt, Teile ihrer ursprünglichen Pressemitteilung zu wiederholen.

Dreizehn AfD-Abgeordnete hatten gegen die Linkspartei eine einstweilige Verfügung wegen strittiger Passagen in der Erklärung beantragt. Das Gericht gab ihrer Beschwerde statt und begründete dies damit, dass die persönlichen Rechte der Politiker rechtswidrig verletzt worden seien. Zwar räumten die Richter ein, dass Personen des öffentlichen Lebens einer strengeren Prüfung unterlägen, betonten jedoch, dass persönliche Beleidigungen zu weit gingen.

In einem früheren Urteil hatte das Gericht den Antrag der AfD teilweise abgelehnt. Es erließ zwar eine einstweilige Verfügung gegen die Formulierung „politische und menschliche Arschlöcher“, wies den Rest des Antrags jedoch ab. Nach dem jüngsten Beschluss bezeichnete der stellvertretende AfD-Fraktionsvorsitzende Enrico Schult das Urteil als Bestätigung. Gleichzeitig warf der AfD-Abgeordnete Thore Stein der Linkspartei vor, mit „falschen Anschuldigungen Dreck zu schaufeln“, um Rufschädigung zu betreiben.

Das Urteil verhindert, dass die Linkspartei ihre unbelegten Vorwürfe gegen die AfD-Politiker wiederholt. Die Entscheidung des Gerichts unterstreicht die Grenzen politischer Kritik – selbst bei öffentlichen Persönlichkeiten. Der Fall schafft nun einen Präzedenzfall dafür, wie mit persönlichen Angriffen in politischen Auseinandersetzungen vor deutschen Gerichten umgegangen wird.

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