Gerichtsstreit um antisemitisches Banner auf der documenta 15 eskaliert
Gordana GnatzGerichtsstreit um antisemitisches Banner auf der documenta 15 eskaliert
Die Organisatoren der documenta 15 haben ein Vergleichsangebot in einem Rechtsstreit über ein mutmaßlich antisemitisches Kunstwerk abgelehnt. Die Jüdin Bernadette Gottschalk hatte die Ausstellung auf 1.500 Euro Schadensersatz verklagt, nachdem sie das umstrittene Banner gesehen hatte. Der Fall wird nun vor Gericht verhandelt; die nächste Verhandlung ist für den 15. April in Kassel angesetzt.
Im Mittelpunkt der Kontroverse steht ein acht mal zwölf Meter großes Banner des indonesischen Künstlerkollektivs Taring Padi. Das auf der documenta 15 gezeigte Werk enthielt Motive, die weithin als antisemitisch kritisiert wurden, darunter einen Schweinekopf mit einem Helm, auf dem "Mossad" stand. Nach öffentlichem Protest wurde das Werk zunächst verhängt und später vollständig entfernt.
Taring Padi entschuldigte sich später für die durch das Werk in Deutschland verursachte Betroffenheit. Unterdessen trat die künstlerische Leiterin der documenta, Sabine Schormann, angesichts der Kritik von ihrem Posten zurück.
Gottschalk hatte angeboten, ihre Klage fallen zu lassen, falls die documenta 15 öffentlich Bedauern äußere und 250 Euro an eine jüdische Organisation spende. Die Ausstellungsleitung lehnte das Angebot jedoch ab und besteht auf eine gerichtliche Entscheidung. Deutsche Gerichte haben bisher keine klaren rechtlichen Maßstäbe für antisemitische Kunst im öffentlichen Raum gesetzt, was zu Unsicherheiten bei der Behandlung solcher Fälle führt.
Das Landgericht Kassel muss nun entscheiden, ob das Kunstwerk als unzulässiger Antisemitismus zu werten ist. Ein Urteil könnte künftig rechtliche Grenzen für ähnliche Konflikte in Ausstellungen definieren. Der Fall wird mit Spannung verfolgt, da es in jüngster Zeit keine klare gerichtliche Linie zu antisemitischen Darstellungen in öffentlichen Ausstellungen gibt.






