Hamburgs Bürgerschaft entscheidet über umstrittenes Extremismus-Gesetz für den öffentlichen Dienst
Gordana GnatzHamburgs Bürgerschaft entscheidet über umstrittenes Extremismus-Gesetz für den öffentlichen Dienst
Hamburger Bürgerschaft stimmt am 17. Juni über „Gesetz zum Schutz des öffentlichen Dienstes vor verfassungsfeindlichen Bestrebungen“ ab
Am 17. Juni wird die Hamburger Bürgerschaft über das „Gesetz zum Schutz des öffentlichen Dienstes vor verfassungsfeindlichen Bestrebungen“ abstimmen. Der Entwurf zielt darauf ab, Bedenken hinsichtlich extremistischer Einflüsse in öffentlichen Ämtern zu begegnen. Da die regierenden SPD und Grünen sowie die oppositionelle CDU das Vorhaben unterstützen, gilt seine Verabschiedung als wahrscheinlich.
Die Koalition hat die Abstimmung auf Juni vorgezogen, um ausreichend Rückhalt zu sichern und mögliche Abweichler zu verhindern. Noch am selben Tag soll eine Änderung eingereicht werden, die die Formulierung zur Mitteilungspflicht des Verfassungsschutzes anpasst: Statt „Tatsachen, die Bedenken wecken“, soll künftig gefragt werden, „ob und welche Erkenntnisse“ relevant sind.
Die Kritik am Gesetzentwurf nimmt zu. Die Jusos und die Grüne Jugend halten die Regelungen trotz Fachwarnungen für unzureichend streng und lehnen den Entwurf ab. Beide Gruppen haben eine gemeinsame Pressekonferenz angekündigt, um gegen das Gesetz zu protestieren.
Auch auf der Straße wird Widerstand erwartet: Das „Bündnis gegen Berufsverbote“, die Gewerkschaft Verdi und die GEW rufen zu einer Demonstration am Tag der Abstimmung auf. Die Linke wiederum will eine namentliche Abstimmung erzwingen und wirft dem Gesetz vor, grundlegende Rechte schwerwiegend zu beschneiden. Die Linken-Abgeordnete Deniz Celik bezeichnete die Entscheidung als „historisch“ und betonte, wie wichtig es sei, das Abstimmungsverhalten jedes einzelnen Mitglieds festzuhalten.
Trotz des Widerstands gilt die Verabschiedung des Gesetzes mit breiter politischer Unterstützung als wahrscheinlich. Die geplante Änderung soll die Formulierung zu Geheimdienstmitteilungen präzisieren. Die Gegner werden ihre Kritik weiterhin in öffentlichen Stellungnahmen und bei Protesten äußern.






