Hanau verlängert Erbbaurecht für Alemannia-Sportplatz bis 2052
Der Stadtrat von Hanau hat die Verlängerung des Erbbaurechtsvertrags mit dem FC Alemannia 1916 Klein-Auheim e.V. genehmigt. Mit dieser Entscheidung ist die weitere Nutzung des aktuellen Sportgeländes durch den Verein für ein weiteres Jahrzehnt gesichert. Die Zustimmung erfolgte, nachdem der Club eine vorzeitige Verlängerung beantragt hatte, um geplante Sanierungsmaßnahmen und Förderanträge voranzutreiben.
Der ursprüngliche Vertrag für das Grundstück Am Alemannia-Sportplatz 1 war am 20. April 1982 unterzeichnet worden. Er wäre eigentlich am 19. April 2042 ausgelaufen, doch der Verein beantragte vorzeitig eine Verlängerung um zehn Jahre. Der Stadtrat stimmte den neuen Bedingungen zu und verschob das Enddatum auf den 19. April 2052.
Die jährliche Bodenrente bleibt unverändert bei 2.937,73 Euro, sodass sich die Gesamtzahlung über den verlängerten Zeitraum auf 29.377,30 Euro beläuft. Seit dem Vertragsabschluss von 1982 gab es auf dem Gelände keine größeren Infrastrukturveränderungen oder Erweiterungen.
Da der Transaktionswert unter 125.000 Euro liegt, behielt der Stadtrat die alleinige Entscheidungsgewalt über die endgültige Genehmigung. Die Verlängerung gibt dem Verein langfristige Planungssicherheit, während die finanziellen Konditionen mit der vorherigen Vereinbarung übereinstimmen.
Die Genehmigung ermöglicht es dem FC Alemannia 1916 Klein-Auheim e.V., mit den Sanierungsplänen fortzufahren und öffentliche Fördermittel zu beantragen. Der Verein hält die Nutzungsrechte für das Gelände nun bis 2052 unter denselben finanziellen Bedingungen. Weitere Änderungen am Vertrag oder am Grundstück wurden nicht bekannt gegeben.






