10 May 2026, 06:28

Hubigs Reform: Geschlechtsspezifische Morde sollen härter bestraft werden

Altes französisches Rechtsdokument mit dem Titel 'Tribunal Révolutionnaire', das Hinrichtungsurteile enthält, mit gelbem Papier und Kursivschrift.

Hubigs Reform: Geschlechtsspezifische Morde sollen härter bestraft werden

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig hat eine Reform des Strafgesetzbuchs vorgeschlagen, um geschlechtsspezifische Tötungsdelikte stärker zu bekämpfen. Demnach sollen Morde, die aufgrund des Geschlechts des Opfers verübt werden, künftig stets als Mord und nicht als Totschlag gewertet werden.

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Nach geltendem Recht können Tötungen aus Besitzansprüchen oder ähnlichen Motiven bereits als Mord verfolgt werden. Dennoch werden einige Fälle weiterhin nur als Totschlag eingestuft, was zu milderen Strafen führt. Hubig will die Definition nun erweitern, um alle geschlechtsspezifisch motivierten Taten abzudecken.

Die geplante Änderung bedeutet, dass Täter, die ihr Opfer allein wegen dessen Geschlechts – etwa als Frau – töten, künftig wegen Mordes angeklagt werden könnten. Ziel ist es, rechtliche Grauzonen zu schließen und härtere Strafen für solche Verbrechen durchzusetzen. Nur eine Verurteilung wegen Mordes ermöglicht eine lebenslange Freiheitsstrafe, während Totschlag deutlich geringere Haftzeiten nach sich zieht.

Hubigs Reform zielt insbesondere auf sogenannte „Feminizide“ ab – Tötungsdelikte, bei denen das Geschlecht des Opfers das zentrale Motiv darstellt. Die Bundesregierung erwartet, dass eine klarere gesetzliche Regelung die Strafverfolgung verbessert und ein stärkeres Signal gegen geschlechtsspezifische Gewalt setzt.

Wird der Entwurf verabschiedet, würden bestimmte geschlechterbasierte Tötungen künftig automatisch als Mord eingestuft. Dadurch ließen sich Ungereimtheiten bei der Strafbemessung vermeiden und Täter konsequenter bestrafen. Die Neuregelung ist Teil einer umfassenderen Initiative, um Gewalt gegen Frauen durch präzisere juristische Definitionen wirksamer zu bekämpfen.

Quelle