Hubigs Reform soll Opfer häuslicher Gewalt besser vor gewalttätigen Eltern schützen
Sofia ReisingHubigs Reform soll Opfer häuslicher Gewalt besser vor gewalttätigen Eltern schützen
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig hat eine Reform des Familienrechts vorgeschlagen, um Opfer häuslicher Gewalt besser zu schützen. Die geplanten Änderungen würden Richtern ermöglichen, gewalttätigen Eltern den Kontakt zu ihren Kindern zu untersagen, wenn die Sicherheit des Opfers gefährdet ist.
Nach der aktuellen Rechtslage müssen Familiengerichte häusliche Gewalt in Sorge- und Umgangsrechtsverfahren berücksichtigen. Hubigs Entwurf zielt jedoch darauf ab, den Schutz zu verstärken, indem Richtern klarere Handlungsbefugnisse eingeräumt werden.
Die Gerichte würden jeden Fall einzeln prüfen, ohne automatische Kontaktverbote auszusprechen. Falls ein Elternteil Gewalt gegen den anderen ausgeübt hat, könnten Richter den Zugang zu den Kindern vorübergehend oder dauerhaft unterbinden. Ziel ist es, zu verhindern, dass Kinder in gewaltbelasteten Familien weiter leiden.
Je nach Situation könnten auch weniger einschneidende Maßnahmen wie begleiteter Umgang angeordnet werden. Das Justizministerium betont, dass die Entscheidungen flexibel bleiben und an die Risiken des Einzelfalls angepasst werden.
Die Reform würde Familiengerichten mehr Instrumente an die Hand geben, um Opfer vor weiterer Gewalt zu schützen. Richter hätten die Möglichkeit, bei Bedarf Kontaktverbote zu verhängen und so zu verhindern, dass Kinder gefährlichen Situationen ausgesetzt werden. Der Vorschlag ist Teil einer umfassenderen Überarbeitung des Familienrechts und geht nun in die nächste Phase.






