Klinik muss 489 Euro für Rezept an toten Patienten zurückzahlen
Eine Krebsklinik in Bayern wurde angewiesen, 489,52 Euro zurückzuerstatten, nachdem sie einem bereits verstorbenen Patienten ein Medikament verschrieben hatte. Das Sozialgericht München erklärte das Rezept für ungültig und deckte damit Mängel in der Dokumentation der Klinik auf. Der Fall wirft Fragen auf, wie Ärzte den Status von Patienten vor der Verordnung von Behandlungen überprüfen.
Ausgelöst wurde der Vorfall, als die Klinik 17 Tage nach dem Tod des Patienten das Krebsmedikament Pamorelin verschrieb. Eine Apotheke belieferte das Rezept, ohne den Fehler zu bemerken. Die Krankenkasse des Patienten entdeckte den Irrtum später und forderte eine Untersuchung.
Das Gericht kam zu dem Schluss, dass ein einfacher Anruf zur Bestätigung des Patientenzustands den Fehler hätte verhindern können. Zwar erkannte es die finanziellen Belastungen für Onkologen an, betonte jedoch, dass sorgfältige Kontrollen unverzichtbar seien. Nach geltenden Regeln dürfen Ärzte keine Leistungen – einschließlich Rezepte – in Rechnung stellen, sobald ein Patient verstorben ist.
Um ähnliche Fälle künftig zu vermeiden, schlug das Gericht vor, das elektronische Patientenakten-System (ePA) zu nutzen, um Ärzte unverzüglich über den Tod eines Patienten zu informieren. Das Urteil macht deutlich, dass Kliniken ihre Abläufe verbessern müssen, um solche Versäumnisse zu verhindern.
Die Klinik muss nun die vollen Kosten für das Medikament erstatten. Die Entscheidung unterstreicht, dass Ärzte verpflichtet sind, den Status eines Patienten vor der Verschreibung von Medikamenten zu überprüfen. Die Behörden hoffen, dass bessere Meldesysteme solche Fehler künftig verringern werden.






