30 April 2026, 14:43

Machtkampf bei der Berliner Zeitung: Warum Chefreporterin Reich-Osang ging und der Verleger nun unter Druck steht

Zeitung mit dem Text "Demokratische Presse: Eine Wochenzeitung" auf schwarzem Hintergrund.

Machtkampf bei der Berliner Zeitung: Warum Chefreporterin Reich-Osang ging und der Verleger nun unter Druck steht

Bei der Berliner Zeitung ist nach dem Abgang der langjährigen Chefreporterin Anja Reich-Osang ein Streit entbrannt. Verleger Holger Friedrich geriet wegen seines Umgangs mit der Situation in die Kritik, was zu einem öffentlichen Konflikt mit einem ehemaligen Journalisten führte.

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Auslöser des Streits war Friedrichs Vorwurf, ein Reporter habe falsche Behauptungen über Reich-Osangs Ausscheiden und ihre Rolle bei der Zeitung verbreitet. Anja Reich-Osang, die 30 Jahre lang für die Berliner Zeitung arbeitete, hat das Blatt kürzlich verlassen. Ihr Abschied veranlasste den ehemaligen Mitarbeiter Franz Sommerfeld, die politische Ausrichtung der Zeitung unter Friedrichs Führung zu kritisieren.

Friedrich reagierte mit einem persönlichen Artikel, in dem er seine Entscheidung rechtfertigte, Reich-Osangs Abgang hervorzuheben. Dabei verschwieg er jedoch, dass die Kritik von Sommerfeld und nicht von der Redaktion selbst stammte. Stattdessen warf er dem Journalisten vor, Aussagen über seine Ehefrau erfunden und einseitig berichtet zu haben.

Der Verleger wies die Behauptungen über Reich-Osangs Anstellung als haltlos zurück und bezeichnete sie als potenziell schädlich für die Belegschaft. Zudem riet er dem Journalisten, lieber das eigene Verhalten zu hinterfragen, statt seine Entscheidungen öffentlich infrage zu stellen.

Friedrich argumentierte weiter, die Vorwürfe seien nicht nur unbegründet, sondern auch riskant für die Mitarbeiter des Berliner Verlagshauses. Der Konflikt hat Spannungen innerhalb der Berliner Zeitung über die redaktionelle Ausrichtung und Transparenz offenbart. Friedrichs Stellungnahme ging nicht direkt auf die ursprüngliche Kritik ein, sondern konzentrierte sich auf die Verteidigung seiner Handlungen. Die Lage bleibt ungelöst, und es gibt keine weiteren Äußerungen der Beteiligten.

Quelle