Migrationsforscher Knaus: Binnengrenzkontrollen sind unwirksam und EU-rechtswidrig
Gordana GnatzMigrationsforscher Knaus: Binnengrenzkontrollen sind unwirksam und EU-rechtswidrig
Ein Jahr nach der Wiedereinführung von Zurückweisungen an den deutschen Binnengrenzen hat der Migrationsforscher Gerald Knaus die Maßnahme als unwirksam und rechtlich fragwürdig verurteilt. Die Anordnung war im Mai 2025 vom damaligen Innenminister Alexander Dobrindt erlassen worden – ursprünglich eine Forderung der rechtspopulistischen AfD aus dem Jahr 2015. Knaus kritisiert, dass der Fokus der Regierung auf Grenzkontrollen kaum dazu beigetragen habe, irreguläre Migration nachhaltig zu bewältigen.
Knaus verwies darauf, dass die Asylantragszahlen in Deutschland seit 2024 stark zurückgegangen seien. Den Rückgang führt er jedoch nicht auf die Berliner Politik zurück, sondern auf veränderte Bedingungen in Syrien, wo weniger Menschen zur Flucht gezwungen seien. Vor 2024 hatten Deutschland und Österreich 80 Prozent aller in der EU unter Schutz gestellten Syrer aufgenommen – beide Länder sind daher am stärksten vom jüngsten Rückgang betroffen.
Der Forscher bezeichnete die Zurückweisungspraxis als symbolische Politik ohne praktischen Nutzen. Er betonte, dass die Maßnahme gegen EU-Recht verstoße und keine langfristige Lösung für die Steuerung von Migration biete. Trotz erheblichen Aufwands komme die Strategie, so Knaus, in der Realität kaum zur Wirkung.
Die Entscheidung, Binnengrenzkontrollen durchzusetzen, war ursprünglich vor einem Jahrzehnt allein von der AfD vorangetrieben worden. Knaus argumentiert, dass die Regierung statt auf kurzfristige Abschreckung eine Chance verpasst habe, ein humanes und nachhaltiges System für den Umgang mit irregulärer Migration in der EU zu entwickeln.
Besonders spürbar ist der Rückgang der Asylanträge in Deutschland und Österreich – den beiden Ländern, die zuvor die Mehrheit der syrischen Geflüchteten aufgenommen hatten. Knaus’ Einschätzung legt nahe, dass der aktuelle Ansatz ohne umfassende EU-weite Reformen weiterhin unzureichend bleiben wird. Die rechtlichen und praktischen Mängel der Politik sind ein Jahr nach ihrer Umsetzung weiterhin ungelöst.






