Neue Förderungen und Steuererleichterungen für Elektroautos ab 2025
Ab 2025 treten neue finanzielle Anreize für Elektrofahrzeuge in Kraft. Ab Mitte 2025 gilt eine 0,25-Prozent-Steuerregelung für die private Nutzung voll-elektrischer Dienstwagen. Gleichzeitig erhalten Privatkäufer ab 2026 Zugang zu einer staatlichen Förderung von bis zu 6.000 Euro für elektrifizierte Fahrzeuge.
Die Fördermaßnahme startet am 1. Januar 2026 und umfasst voll-elektrische Modelle, Plug-in-Hybride sowie Fahrzeuge mit Reichweitenverlängerer. Voraussetzung ist ein Bruttolistenpreis von maximal 100.000 Euro. Zudem gelten Einkommensgrenzen: Haushalte ohne Kinder dürfen nicht mehr als 80.000 Euro jährlich verdienen. Familien mit Kindern profitieren von höheren Einkommensgrenzen und zusätzlichen Kinderboni.
Bei Auto Becker Klausmann hat Kerstin Bucksteeg die Leitung des gesamten Neugeschäfts übernommen. Mit über einem Jahrzehnt Erfahrung im Autohaus bringt sie fundiertes Know-how in die Position ein. Besonders begeistert ist sie von den Modellen von BMW und MINI, die sie für ihre Innovationskraft und Anziehungskraft schätzt. Zudem schätzt sie die Vielfalt der Aufgaben und den direkten Kundenkontakt in ihrer neuen Rolle.
Die 0,25-Prozent-Steuerregelung für die private Nutzung elektrischer Dienstwagen tritt Mitte 2025 in Kraft. Diese Änderung soll Elektrofahrzeuge für Unternehmen und Mitarbeiter attraktiver machen.
Die neuen Maßnahmen bieten klare finanzielle Vorteile – sowohl für Privatkäufer als auch für Dienstwagenfahrer. Mit Fördergeldern von bis zu 6.000 Euro wird der Kauf elektrifizierter Fahrzeuge ab 2026 unterstützt, während die 0,25-Prozent-Steuerregelung die Nutzung elektrischer Dienstwagen fördert. Diese Anpassungen unterstreichen die fortlaufenden Bemühungen, den Wandel hin zu einer nachhaltigen Mobilität zu beschleunigen.






