14 June 2026, 06:20

Neues Energiedienstleistungsgesetz: Strengere Regeln für KI-Rechenzentren und Industrie bis 2045

Weiter in die zentrale Planung mit dem Energieeffizienzgesetz?

Neues Energiedienstleistungsgesetz: Strengere Regeln für KI-Rechenzentren und Industrie bis 2045

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat einen Gesetzentwurf zur Beschleunigung des Energiedienstleistungsgesetzes (EDL-G) vorgelegt. Das Vorhaben zielt darauf ab, bürokratische Hürden abzubauen und gleichzeitig die Vorgaben der EU-Energieeffizienzrichtlinie umzusetzen. Zudem führt es strenge Regeln für den Energieverbrauch ein – darunter auch für KI-Rechenzentren.

Der Entwurf legt verbindliche Obergrenzen für den Primär- und Endenergieverbrauch fest. Bis 2030 müssen die Emissionen um knapp 27 Prozent sinken, bis 2040 um 39 Prozent und bis 2045 um 45 Prozent – jeweils bezogen auf das Niveau von 2008. Diese Vorgaben gelten auch für öffentliche Einrichtungen.

Unternehmen könnten als Nachweis die Umweltmanagementnorm ISO 14001 nutzen. Bisher wird dieser Standard jedoch im geltenden Energiedienstleistungsgesetz nicht anerkannt. Das Ministerium begründet die Pläne mit dem Klimaschutz und der Verringerung der Abhängigkeit von fossilen Energieimporten.

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Kritiker bezeichnen den Ansatz als „falsche Marktlösung“. Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) warnt, dass die Ziele das reale Bruttoinlandsprodukt (BIP) um fast 9 Prozent schmälern könnten. Die starren Energievorgaben würden zudem Marktmechanismen und Eigentumsrechte aushebeln, so die Befürchtung.

Der Entwurf verbindet ehrgeizige Energieeinsparziele mit strengen regulatorischen Maßnahmen. Zwar bietet er Unternehmen gewisse Spielräume bei der Umsetzung, stößt aber auf massive Kritik wegen der wirtschaftlichen und marktpolitischen Folgen. Die Bundesregierung betont hingegen, dass die Reform Klimaziele und Energieunabhängigkeit vorantreibt.

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