Normenkontrollrat will Baurecht radikal vereinfachen – weniger Kosten, mehr Wohnraum
Gordana GnatzNormenkontrollrat will Baurecht radikal vereinfachen – weniger Kosten, mehr Wohnraum
Nationaler Normenkontrollrat schlägt weitreichende Vereinfachungen im Baurecht vor
Der Nationale Normenkontrollrat (NKR) hat umfassende Änderungen vorgeschlagen, um Baustandards zu vereinfachen. Der Vorstoß erfolgt vor dem Hintergrund steigender Baukosten und anhaltender Wohnungsnot. Bundesministerien haben bereits Eckpunkte für den neuen Bautyp-E-Vertrag vorgelegt.
Bundesbauministerin Verena Hubertz und Bundesjustizministerin Stefanie Hubig präsentierten kürzlich das Rahmenwerk für den Bautyp-E-Vertrag. Das Justizministerium plant, in den kommenden Monaten einen Gesetzentwurf vorzulegen.
Der NKR hat mehrere Empfehlungen unterbreitet, um Kosten zu senken und Vorschriften zu straffen. Ein Vorschlag sieht eine Abstufung der DIN-Normen vor: Künftig soll eine „Grundausführungsstandard“ als Standardoption gelten. Bauherren könnten dann zwischen einer Basis-, Mittelklasse- oder Premium-Ausführung wählen.
NKR-Präsident Lutz Goebel forderte eine Überprüfung aller aktuellen Bauvorgaben. Der Rat regte zudem an, die hohen technischen Anforderungen im Wohnungsbau zu reduzieren. Zudem schlug er vor, bestimmte DIN-geprüfte Verfahren zu vereinfachen, um die finanzielle Belastung für Bauherren zu verringern.
Der NKR will die Bundesregierung als Expertengremium bei der Ausgestaltung des neuen Bautyp-E-Gesetzes beraten.
Ziel der geplanten Reformen ist es, die Baukosten zu drücken und den Wohnungsmarkt zu entlasten. Falls die Änderungen umgesetzt werden, erhalten Bauherren mehr Spielraum bei der Einhaltung von Baustandards. Der Gesetzentwurf des Justizministeriums wird über die nächsten Schritte entscheiden.






