11 April 2026, 00:34

Rettung für marode Schwimmbäder: Bis zu 75 Prozent Förderung durch SKS-Programm

Großer Swimmingpool in einem Park, umgeben von Zäunen, Laternen, Bäumen und Fahrzeugen, mit Gebäuden und einem klaren blauen Himmel im Hintergrund.

Rettung für marode Schwimmbäder: Bis zu 75 Prozent Förderung durch SKS-Programm

Schwimmbäder in ganz Deutschland stehen vor wachsenden Herausforderungen: Viele verfallen zusehends und entsprechen nicht mehr den modernen Standards in Sachen Nachhaltigkeit und Barrierefreiheit. Da sie als wichtige Orte für Freizeit, Gesundheit und Sport gelten, hat die Bundesregierung das SKS-Programm ins Leben gerufen, um Kommunen bei der Sanierung und Modernisierung dieser Einrichtungen zu unterstützen.

Das SKS-Programm bietet finanzielle Hilfen für Städte und Gemeinden, die mit veralteten oder maroden Schwimmbädern kämpfen. Förderfähige Einrichtungen können nicht rückzahlbare Zuschüsse von bis zu 45 Prozent der Sanierungskosten erhalten. Bei besonders angespannter Haushaltslage kann der Förderanteil sogar auf 75 Prozent steigen.

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Bis zum 19. Juni 2026 können Anträge eingereicht werden. Die Mindestfördersumme liegt bei 250.000 Euro, die Höchstgrenze bei 8 Millionen Euro. Ziel ist es, die Bäder für die Bevölkerung sicher, zugänglich und energieeffizient zu erhalten.

In Braunschweig haben der CDU-Ortsverband Wabe-Schunter und ein regionaler Abgeordnete die Behörden aufgefordert, die Förderfähigkeit des Gliesmaroder Bades zu prüfen. Sie drängen auf schnelles Handeln, um die Mittel noch vor Ablauf der Frist zu sichern, und betonen die Bedeutung des Bades für die lokale Naherholung und Fitness.

Das SKS-Programm bietet Kommunen eine klare Möglichkeit, ihre veralteten Schwimmstätten zu modernisieren. Mit Zuschüssen, die fast die Hälfte – oder sogar mehr – der Sanierungskosten decken, könnte die Initiative helfen, diese wichtigen Gemeinschaftsorte zu erhalten. Nun sind die lokalen Verantwortlichen gefordert, rechtzeitig Anträge zu stellen und dringend benötigte Aufwertungen zu sichern.

Quelle