06 May 2026, 08:44

Richter wegen christlicher Werte angefochten – Gericht lehnt Befangenheitsantrag ab

Ein Mann in einer schwarzen Robe sitzt an einem Tisch mit Büchern und einer Feder-Schreibfeder, mit Text unten, der "Recht und Gewissen der Vereinigten Staaten" liest.

Richter wegen christlicher Werte angefochten – Gericht lehnt Befangenheitsantrag ab

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat einen Antrag auf Ablehnung eines Richters in einem Streit um Gewerbemiete zurückgewiesen. Der Kläger hatte argumentiert, der Richter habe durch den Bezug auf christliche Werte in seiner Rechtsbegründung Befangenheit gezeigt. Das Gericht erklärte den Antrag für unzulässig und bestätigte die Entscheidung als rechtskräftig.

Im Mittelpunkt des Falls steht eine Klage auf ausstehende Mietzahlungen sowie Schadensersatz für die Nutzung einer Gewerbeimmobilie. Während des Verfahrens schlug der vorsitzende Richter eine Mediation zur Beilegung des Konflikts vor. Zudem äußerte er, seine rechtlichen Erwägungen seien von einem „christlichen Menschenbild“ geprägt.

Ein Vertreter einer der Parteien kritisierte die Begründung des Richters später als „rührselig“. Daraufhin beantragte der Kläger formell dessen Ablehnung wegen möglicher Voreingenommenheit. Der 2. Zivilsenat prüfte die Beschwerde, fand jedoch keine Anhaltspunkte, die die Unparteilichkeit oder das Verhalten des Richters infrage stellten.

Cashback bei deinen
Lieblingsrestaurants und Services

Kaufe Gutscheine und spare in deinen Lieblingsorten in deiner Nähe

LiberSave App auf Smartphones

Das Gericht untersuchte sowohl den Umgang des Richters mit der Kritik als auch seinen Verweis auf christliche Grundsätze. Schließlich wies es den Ablehnungsantrag zurück und erklärte das Urteil für unanfechtbar.

Die vollständige Entscheidung wird auf der Website des Gerichts unter www.rv.hessenrecht.hessen.de veröffentlicht. Das Verfahren wird nun unter demselben Richter fortgesetzt, während der ursprüngliche Anspruch des Klägers auf ausstehende Mietzahlungen und Schadensersatz weiterhin ungeklärt bleibt. Gegen die Ablehnung des Richters sind keine weiteren Rechtsmittel mehr möglich.

Quelle