Sachsens umstrittenes Polizeigesetz: KI, Gesichtserkennung und Datenschutz in der Kritik
Sofia ReisingSachsens umstrittenes Polizeigesetz: KI, Gesichtserkennung und Datenschutz in der Kritik
Ein Gesetzentwurf der sächsischen Landesregierung hat eine Debatte über dessen Rechtmäßigkeit und mögliche Auswirkungen auf die Bürgerrechte ausgelöst. Rechtswissenschaftler und politische Gruppen äußern Bedenken, ob die geplante Regelung – die Gesichtserkennung, automatisierte Datenanalysen und den Einsatz von KI-Trainingsverfahren umfasst – mit deutschem und EU-Recht vereinbar ist. Kritiker warnen, das überstürzte Verfahren könnte zu einem weiteren verfassungswidrigen Polizeigesetz führen.
Fünf Rechtsexperten traten vor einen Ausschuss, um die Verfassungsmäßigkeit des Entwurfs zu prüfen. Professor Matthias Bäcker von der Universität Mainz erklärte, zwar seien viele umstrittene Passagen überarbeitet worden, doch erfülle der Entwurf nach wie vor nicht vollständig die rechtlichen Anforderungen.
Im Mittelpunkt der Anhörung stand die automatisierte Datenanalyse, wobei Uneinigkeit darüber bestand, wie solche Systeme reguliert werden sollten. Der Entwurf sieht vor, dass die Polizei Daten an Dritte weitergeben darf, um KI-Systeme zu trainieren – was Datenschützer vor mögliche Risiken für die Privatsphäre warnen lässt.
Professor Hartmut Aden, vom Linken nominiert, hinterfragte, ob die geplanten Maßnahmen zur Gesichtserkennung mit dem Grundgesetz und dem EU-KI-Gesetz vereinbar seien. Er plädierte dafür, dass Online-Gesichtssuchen gezielt und nicht pauschal erfolgen sollten. Die Grünen und die Linke kritisierten das Tempo der Gesetzesvorbereitung und warnten vor einer Wiederholung früherer Fehler.
Trotz Skepsis seitens der Abgeordneten versuchten Befürworter, die Kritiker mit dem Verweis auf die Integrität der Polizei zu beruhigen. Die geplante Novelle betont, dass automatisierte Systeme nachvollziehbar bleiben und keine diskriminierenden Algorithmen enthalten dürfen.
Der Entwurf bleibt umstritten – Juristen und Politiker sind uneins, ob er den geltenden Rechtsnormen entspricht. Sollte er verabschiedet werden, würde er der Polizei erweiterte Befugnisse bei Gesichtserkennung, Datenaustausch und KI-gestützter Analyse einräumen. Die endgültige Entscheidung wird zeigen, ob das Gesetz verfassungs- und EU-rechtlichen Standards standhält.






