06 June 2026, 22:28

Streit um Paragraf 188: Soll die Beleidigung von Politikern straffrei werden?

Koalition streitet über Abschaffung des §188

Streit um Paragraf 188: Soll die Beleidigung von Politikern straffrei werden?

Die Debatte darüber, ob ein Gesetz abgeschafft werden soll, das Beleidigungen gegen Politiker unter Strafe stellt, heizt sich vor der kommenden Justizministerkonferenz in Hamburg weiter an. Paragraf 188 des Strafgesetzbuchs, der die Beleidigung von Amtsträgern als Straftat ahndet, spaltet die Abgeordneten quer durch alle Parteien. Während die einen argumentieren, er schütze Personen des öffentlichen Lebens, halten andere ihn für veraltet und überflüssig.

Die Diskussion gewann an Fahrt, nachdem ein Gericht kürzlich eine Person zu einer Geldstrafe verurteilt hatte, weil sie den CDU-Vorsitzenden Friedrich Merz als Lügenfritz (Lügner) bezeichnet hatte. Der CDU-Abgeordnete Günter Krings zeigte sich seitdem offen für eine Abschaffung von Paragraf 188. Gleichzeitig lehnt er jedoch eine Milderung der Strafen für allgemeine Beleidigungen nach Paragraf 185 ab und schlägt stattdessen vor, die dortigen Sanktionen zu verschärfen.

Innerhalb der CDU geht Constanze Geiert noch einen Schritt weiter: Sie plädiert für Reformen bei Paragraf 185 und fordert gleichzeitig, Paragraf 188 entweder abzuschaffen oder stark einzuschränken. Ihr Parteikollege Krings bleibt jedoch zurückhaltend, was eine vollständige Streichung des Gesetzes angeht.

Die SPD positioniert sich klar gegen eine Abschaffung. Kathrin Wahlmann betont, die bestehende Regelung solle beibehalten werden, und warnt vor einer Zunahme von Bedrohungen gegen Personen des öffentlichen Lebens. Die SPD-Abgeordnete Carmen Wegge unterstreicht, dass Paragraf 188 ehrenamtliche Kommunalpolitiker und Bürgermeister vor Hetze schütze. Die SPD in Niedersachsen unterstützt diese Haltung und kritisiert Forderungen nach einer Abschaffung – stattdessen fordert sie strengere Maßnahmen gegen Hassrede und Volksverhetzung.

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Erik Marquardt von den Grünen spricht sich für die Streichung von Paragraf 188 aus, besteht aber darauf, den Schutz vor Gewalt und Bedrohungen beizubehalten. Seine Position spiegelt einen breiteren Ansatz wider, der Meinungsfreiheit mit dem Schutz von Politikern in Einklang bringen will.

Das Thema wird nun auf der Justizministerkonferenz in Hamburg nächste Woche diskutiert, wo eine Entscheidung die künftigen rechtlichen Rahmenbedingungen für Amtsträger prägen könnte. Das Ergebnis der Konferenz wird zeigen, ob Paragraf 188 in Kraft bleibt oder reformiert wird. Die Abgeordneten bleiben gespalten zwischen dem Schutz öffentlicher Persönlichkeiten und der Wahrung der Meinungsfreiheit. Jede Änderung des Gesetzes hätte direkte Auswirkungen darauf, wie Beleidigungen gegen Politiker vor Gericht behandelt werden.

Quelle