82.000 Euro Strafe für manipulierte Stromzähler in illegaler Cannabis-Plantage
Gordana Gnatz82.000 Euro Strafe für manipulierte Stromzähler in illegaler Cannabis-Plantage
Ein Gericht hat einen Angeklagten zur Zahlung von über 82.000 Euro verurteilt, weil er Strom- und Gaszähler manipuliert hatte, während er eine großangelegte Cannabis-Plantage betrieb. Im Mittelpunkt des Verfahrens standen nicht erfasste Energieverbräuche sowie eine vertragliche Strafe für die vorsätzliche Manipulation der Messsysteme.
Zwischen Sommer 2019 und Sommer 2021 zog der Angeklagte in einem gemieteten Haus Marihuana heran. Die Anlage füllte nahezu jeden Raum mit Lampen, Ventilatoren und Heizgeräten, wobei insgesamt 28.900 Watt Leistung verbraucht wurden. Der Kläger schätzte den nicht erfassten Stromverbrauch auf etwa 320.000 Kilowattstunden über zwei Jahre und forderte rund 94.000 Euro Schadensersatz.
Das Landgericht sprach dem Kläger zunächst 38.000 Euro zu und wies den Rest der Forderung ab. Das Oberlandesgericht entschied später, dass dem Kläger eine Entschädigung für den nicht erfassten Energieverbrauch zustehe. Zudem bestätigte es die vertragliche Strafe für die vorsätzliche Zählermanipulation durch den Angeklagten.
Der Angeklagte räumte eine Schuld von etwa 12.000 Euro ein, basierend auf seiner eigenen Verbrauchsschätzung. Im Juni 2021 wurde er festgenommen und später zu drei Jahren und vier Monaten Haft wegen Cannabisanbaus verurteilt. Die endgültige Zuerkennung an den Kläger belief sich auf etwas mehr als 82.000 Euro, einschließlich der anerkannten Schuld.
Der Angeklagte kann noch eine Nichtzulassungsbeschwerde einreichen, um die Revision vor dem Bundesgerichtshof zu beantragen. Die Gesamtentschädigung spiegelt die gerichtliche Bewertung des nicht erfassten Energieverbrauchs sowie die vertragliche Strafe für die Zählermanipulation wider.






