Arbeitszeitreform: Connemann lehnt Entwurf als KMU-feindlich ab
Gitta Connemann, die Beauftragte der Bundesregierung für Mittelstand, hat einen durchgesickerten Entwurf für eine Reform des Arbeitszeitgesetzes zurückgewiesen. Sie argumentiert, dieser verstoße gegen den Koalitionsvertrag und würde kleine und mittlere Unternehmen (KMU) benachteiligen. Der Entwurf stammt aus dem Bundesarbeitsministerium und konzentriert sich auf flexible wöchentliche Arbeitszeitgrenzen.
Im Koalitionsvertrag war vereinbart worden, die Möglichkeit einer wöchentlichen statt täglichen Höchstarbeitszeit einzuführen. Zudem sollte Bürokratie abgebaut und vertrauensbasierte Arbeitszeiten ohne starre Tagesobergrenzen ermöglicht werden. Bei Nachtschichten darf die durchschnittliche Arbeitszeit weiterhin acht Stunden in jedem 24-Stunden-Zeitraum nicht überschreiten.
Die EU-Arbeitszeitrichtlinie sieht bereits eine wöchentliche Höchstarbeitszeit von durchschnittlich 48 Stunden über sieben Tage vor. Der aktuelle Entwurf beschränkt flexible wöchentliche Regelungen jedoch auf Betriebe mit Tarifbindung. Connemann warnt, dieser Ausschluss sei wirtschaftspolitisch verfehlt und politisch nicht tragbar.
Zudem kritisiert sie geplante neue Regelungen zur Arbeitszeiterfassung, die ihrer Meinung nach eine zusätzliche bürokratische Hürde für Unternehmen schaffen würden. Connemann betont, der Entwurf widerspreche den ursprünglichen Koalitionsplänen, benachteilige den Mittelstand und erfülle nicht das versprochene Maß an Flexibilität. Die Debatte über die Arbeitszeitreform in Deutschland wird damit vorerst weitergehen.






