Bank muss 220.000 Euro ersetzen – obwohl Kunde seine Girocard nie erhielt
Sofia ReisingBank muss 220.000 Euro ersetzen – obwohl Kunde seine Girocard nie erhielt
Ein deutsches Gericht hat entschieden, dass eine Bank einem Kunden Schadensersatz leisten muss, nachdem von dessen Konto 220.000 Euro gestohlen wurden – noch bevor dieser seine Girocard erhalten hatte. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hob ein früheres Urteil auf und erklärte die Bank für haftbar.
Im konkreten Fall hatte ein Kunde fast 300.000 Euro auf ein neues Girokonto überwiesen. Noch vor Eintreffen der Karte hoben Unbekannte 220.000 Euro davon ab. Der Kläger, der sich zu diesem Zeitpunkt im Ausland aufhielt, sperrte das Konto nach seiner Rückkehr.
Ein Landgericht hatte die Klage zunächst abgewiesen, doch das Oberlandesgericht revidierte diese Entscheidung. Es stellte fest, dass die gesetzlichen Haftungsregelungen der Bank den vollen Schaden abdecken. Zudem könne der Kunde keine Pflichtverletzung beim Schutz der Karte begangen haben, da er diese nie in Besitz genommen habe.
Die Richter betonten, dass dem Kläger auch keine grobe Fahrlässigkeit vorzuwerfen sei, da er den genauen Versandtermin nicht gekannt habe. Die Sparkasse hatte zwar bereits einen Teil des Schadens erstattet, weigerte sich jedoch, die verbleibenden 66.000 Euro zu übernehmen. Die Bank kann gegen das Urteil noch Revision beim Bundesgerichtshof einlegen.
Das Urteil bestätigt, dass Banken für Verluste haften, wenn Girokarten auf dem Postweg abhandenkommen und missbraucht werden. Die Sparkasse steht nun vor der Möglichkeit, den vollen Betrag erstatten zu müssen – sofern ein höheres Gericht die Entscheidung nicht kippt. Der Fall schafft einen Präzedenzfall für ähnliche Streitigkeiten über nicht autorisierte Transaktionen.
