CDU-Politiker Bommert tritt nach NS-Video-Skandal zurück
Frank Bommert, stellvertretender Fraktionsvorsitzender der Brandenburgischen CDU-Landtagsfraktion, ist als Vorsitzender des Wirtschaftsausschusses des Landtages zurückgetreten. Der Schritt folgt massiver Kritik, nachdem er ein Video geteilt hatte, das restaurierte Militärfahrzeuge aus der NS-Zeit zeigt. Der Clip, den er auf seinem privaten Instagram-Account veröffentlichte, zeigte Enthusiasten in Uniform auf Motorrädern der Wehrmacht.
Das umstrittene Video war zunächst auf Bommerts persönlichem Instagram-Profil hochgeladen worden, bevor es wieder gelöscht wurde. Es zeigte eine Veranstaltung, bei der Teilnehmer historische Militärkleidung trugen und auf alten Motorrädern fuhren, wie sie die deutsche Wehrmacht im Zweiten Weltkrieg nutzte. Zunächst weigerte sich Bommert, auf die wachsende Empörung zu reagieren, doch der zunehmende Druck zwang ihn schließlich zu einer Stellungnahme.
In einer Erklärung räumte er ein, die Veröffentlichung sei ein Fehler gewesen, und kündigte seinen Rücktritt von der Ausschussführung an. Der Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion, Steeven Bretz, distanzierte sich öffentlich von den Inhalten des Videos und dessen Verbreitung. Bretz bestätigte, die Partei werde den Vorfall intern aufarbeiten, und kündigte an, direkt mit Bommert sprechen zu wollen.
Die CDU erteilte Bommert einen offiziellen Verweis, sah jedoch von weiteren Konsequenzen wie dem Entzug anderer Parteiämter ab. Es ist nicht das erste Mal, dass Bommert in die Kritik gerät: Bereits zuvor hatte er für einen WhatsApp-Status Kritik geerntet, in dem er seine Lieblingspolitiker auflistete – darunter die Grünen-Politiker Robert Habeck und Annalena Baerbock sowie Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD).
Bommerts Rücktritt ist die unmittelbare Folge der Video-Veröffentlichung. Die CDU betonte, die Inhalte stünden nicht im Einklang mit den Werten der Partei, weitere disziplinarische Maßnahmen wurden jedoch nicht eingeleitet. Interne Gespräche zur Aufarbeitung des Falls sollen in den kommenden Tagen fortgesetzt werden.






