Erzbistum Freiburg gesteht Mitverantwortung im Missbrauchsfall von Pater M.
Tomislav PaffrathErzbistum Freiburg gesteht Mitverantwortung im Missbrauchsfall von Pater M.
Erzbistum Freiburg räumt Mitverantwortung im Fall von Pater M. ein
Das Erzbistum Freiburg hat seine Rolle im Fall von Pater M. eingeräumt, einem Priester, der wegen sexuellen Missbrauchs an Jugendlichen verurteilt wurde. Die Stellungnahme erfolgt, nachdem das Landgericht München ihn Anfang dieses Monats zu drei Jahren und drei Monaten Haft verurteilt hatte. Die Behörden rufen Überlebende nun dazu auf, Unterstützung bei unabhängigen Beratungsstellen zu suchen.
Pater M. wurde am 1. April 2026 wegen Straftaten schuldig gesprochen, die er nach dem Oktoberfest begangen hatte. Die Taten ereigneten sich nach Jahren seelsorgerischer Tätigkeit in Todtmoos, wo er zuvor Jugendgruppen und kirchliche Veranstaltungen geleitet hatte. Das Erzbistum bestätigte, dass seine früheren Verdienste vor seiner Verurteilung wegen Kindesmissbrauchs im Jahr 2023 allgemein anerkannt waren.
Das Erzbistum betonte, dass die Betroffenen im Mittelpunkt stehen müssten. Gleichzeitig räumte es eine Teilverantwortung für die Taten ein und kündigte an, mögliche Versäumnisse bei der Aufsicht zu überprüfen. Sowohl zivil- als auch kirchliche Ermittlungen werden nun auf Basis neuer Hinweise fortgeführt.
Seit 2020 hat das Erzbistum strengere Schutzmaßnahmen eingeführt. Dazu gehören verpflichtende Risikobewertungen, Schulungen zur Missbrauchsprävention und eine engere Begleitung der Jugendarbeit. Ziel ist es, ähnliche Fälle künftig zu verhindern.
Das Erzbistum bekräftigte sein Bekenntnis, alle Missbrauchsvorwürfe aufzuklären. Prävention und Intervention blieben zentrale Bestandteile seiner Schutzkonzepte. Überlebende werden ermutigt, unabhängige Hilfsangebote in Anspruch zu nehmen, während das Verfahren weitergeht.






