EU-Kommission stoppt illegale Subventionen für Ryanair und Flughafen Frankfurt-Hahn
Sofia ReisingEU-Kommission stoppt illegale Subventionen für Ryanair und Flughafen Frankfurt-Hahn
Die Europäische Kommission hat entschieden, dass mehrere deutsche Fördermaßnahmen zugunsten von Ryanair und dem Flughafen Frankfurt-Hahn gegen die EU-Beihilferegeln verstoßen. Die Entscheidung betrifft mehrere Vereinbarungen und Finanzregelungen zwischen der Fluggesellschaft, dem Flughafen und dem Land Rheinland-Pfalz. Deutschland muss die rechtswidrigen Beihilfen nun unverzüglich zurückfordern.
Die Untersuchung umfasste insgesamt sechs Maßnahmen: zwei für den Flughafen Frankfurt-Hahn und vier für Ryanair. Darunter wurde die unentgeltliche Rückübertragung eines Grundstücks an den Flughafen als unvereinbar mit den EU-Vorschriften eingestuft. Zudem verstießen zwei Marketingvereinbarungen zwischen Rheinland-Pfalz und Ryanair gegen die Beihilfebestimmungen.
Eine Schulungsförderung für Ryanair wurde zwar als Beihilfe identifiziert, erfüllte jedoch nicht die Marktbedingungen. Die Kommission gelangte zu dem Schluss, dass diese Maßnahmen den Wettbewerb verfälscht haben. In der Folge muss Deutschland von Ryanair etwa 13 bis 14 Millionen Euro zuzüglich Zinsen zurückverlangen. Vom Flughafen Frankfurt-Hahn sind zusätzlich 1,25 Millionen Euro zuzüglich Zinsen einzufordern.
Die Entscheidung betrifft nicht andere öffentliche Mittel für den Flughafen, die Haitec AG oder Ryanair, da diese nicht als Beihilfen eingestuft wurden. Nach EU-Recht werden zwar keine Strafen verhängt, doch die Rückforderung soll den Zustand vor Gewährung der Beihilfen wiederherstellen.
Deutschland ist nun verpflichtet, die rechtswidrigen Gelder sowohl von Ryanair als auch vom Flughafen Frankfurt-Hahn zurückzufordern. Das Rückforderungsverfahren umfasst auch Zinsen auf die betreffenden Beträge. Mit dieser Maßnahme soll der durch die unzulässige Beihilfe entstandene Wettbewerbsvorteil beseitigt werden.






