EuGH-Urteil stärkt Rechte von Kirchenaustretenden bei Caritas-Kündigung
Sofia ReisingEinzelner Kirchenaustritt ist kein Kündigungsgrund für einen Kirchenjob - EuGH-Urteil stärkt Rechte von Kirchenaustretenden bei Caritas-Kündigung
Eine ehemalige Mitarbeiterin von Caritas in Deutschland hat einen wichtigen juristischen Erfolg errungen, nachdem sie wegen ihres Austritts aus der katholischen Kirche entlassen worden war. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschied, dass ihre Kündigung nicht automatisch mit dem EU-Recht vereinbar sei. Die endgültige Entscheidung liegt nun beim Bundesarbeitsgericht, das den Fall abschließend verhandeln muss.
Die Frau, die als Schwangerschaftsberaterin tätig war, hatte die Kirche während ihrer Elternzeit verlassen. Als Grund nannte sie finanzielle Schwierigkeiten, da ihr Mann die Kirche bereits wegen des Kirchensteuer-Skandals verlassen hatte. Trotz ihres Austritts betonte sie ihre anhaltende Verbundenheit mit christlichen Werten und den Wunsch, weiterhin mit ihrem Team zusammenzuarbeiten.
Die Kirche argumentierte, ihr Austritt verstoße gegen die Loyalitätspflichten nach kanonischem Recht. Mitgliedschaft sei für ihre Position unverzichtbar, so die Begründung. Der EuGH jedoch fand keine Belege dafür, dass die katholische Konfession für die Ausübung des Berufs tatsächlich erforderlich war.
Caritas, einer der größten Arbeitgeber Deutschlands, beschäftigte 2023 rund 740.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie 49.000 Auszubildende – vor allem in den Bereichen Gesundheit und Soziales. Der EuGH stellte klar, dass die Kirchenzugehörigkeit nur dann eine Rolle spielen dürfe, wenn sie für die konkrete Tätigkeit tatsächlich notwendig sei. Zudem wies das Gericht darauf hin, dass das Bundesarbeitsgericht, das den Fall ursprünglich vorgelegt hatte, nun das endgültige Urteil fällen müsse.
Das Urteil des EuGH schafft einen Präzedenzfall für ähnliche Fälle in der gesamten EU. Es schränkt die Möglichkeit der Kirche ein, Beschäftigte allein wegen ihres Glaubensaustritts zu entlassen. Das Bundesarbeitsgericht wird nun prüfen, ob die Kündigung nach nationalem und europäischem Arbeitsrecht rechtmäßig war.






