20 June 2026, 12:23

Gefälschte Impfpässe: Dreieinhalb Jahre Haft für kriminelles Netzwerk aus Kneipenkeller

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Gefälschte Impfpässe: Dreieinhalb Jahre Haft für kriminelles Netzwerk aus Kneipenkeller

Ein deutsches Gericht hat zwei Männer zu jeweils etwa dreieinhalb Jahren Haft verurteilt, weil sie gefälschte COVID-19-Impfpässe verkauft haben. Ihr kriminelles Netzwerk umfasste die Herstellung und den Verkauf tausender gefälschter Dokumente aus einer Werkstatt, die in einem Kneipenkeller versteckt war.

Zwischen August und Dezember 2021 füllten die Angeklagten mindestens 6.000 leere Impfheftchen mit gefälschten Impfeinträgen aus. Jeden gefälschten Impfpass verkauften sie für 50 Euro und erzielten nach Abzug der Kosten einen berechneten Gewinn von 285.400 Euro.

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Einer der Männer betrieb eine Kneipe auf dem Gelände einer ehemaligen Militärkaserne, die zugleich als Kantine für Soldaten und als Treffpunkt für lokale AfD-Versammlungen diente. Im Keller richteten sie eine Werkstatt ein, in der die Polizei später fast tausend leere Impfheftchen, gefälschte Stempel und falsche Chargenaufkleber für COVID-19-Impfstoffe beschlagnahmte.

Die Angeklagten behaupteten, sie hätten ursprünglich geplant, die leeren Heftchen über eBay mit einem Aufschlag von einem Euro weiterzuverkaufen. Stattdessen entschieden sie sich dafür, daraus gefälschte Impfnachweise zu machen. Das Gericht stellte fest, dass nur etwa 3.200 Käufer die Fälschung vollendet hatten, indem sie ihre eigenen Namen und Adressen eintrugen.

Die Männer wurden als Gehilfen der Urkundenfälschung verurteilt, da die eigentliche Straftat von den Käufern begangen wurde, die die Pässe nutzten. Zudem wurden sie der Steuerhinterziehung für schuldig befunden, weil sie auf ihre illegalen Gewinne keine Gewerbe- und Einkommensteuer gezahlt hatten.

Das Gericht verhängte gegen beide Angeklagte Haftstrafen von jeweils rund dreieinhalb Jahren. Ihr System umfasste die großangelegte Herstellung und Verbreitung gefälschter Impfpässe. Der Fall unterstreicht die rechtlichen Konsequenzen, die mit der Ausnutzung öffentlicher Gesundheitsmaßnahmen für finanziellen Gewinn einhergehen.

Quelle