Gefangener flieht während Hafturlaubs – und wird in Italien nach Motorradunfall geschnappt
Gordana GnatzGefangener flieht während Hafturlaubs – und wird in Italien nach Motorradunfall geschnappt
Ein wegen Mordes verurteilter Straftäter, Benjamin F., entkam während eines begleiteten Ausgangs aus dem Gefängnis Celle in Peine. Seine Flucht löste in Niedersachsen breite Besorgnis über die Sicherheit des Strafvollzugssystems aus. Der Vorfall hat Forderungen nach einer Überprüfung der aktuellen Abläufe ausgelöst.
Benjamin F. hatte vor seiner Flucht bereits 38 begleitete Ausgänge erhalten. Diesmal floh er mit seinem Motorrad und verunglückte später in Italien, wo er von den Behörden wieder gefasst wurde. Vor seiner Flucht hatte er seine Mutter im Peiner Ortsteil Vöhrum besucht.
Nach Paragraf 13 des Niedersächsischen Justizvollzugsgesetzes können zu lebenslanger Haft verurteilte Straftäter nach mindestens zehn Jahren Haft – einschließlich Untersuchungshaft – Ausgänge beantragen. Für unbeaufsichtigte Aktivitäten oder kurzfristige Beurlaubungen müssen Häftlinge mindestens acht Jahre verbüßt haben. Eine sachverhaltsbasierte Verhaltensprognose hatte zuvor ergeben, dass von Benjamin F. ein geringes Flucht- oder Missbrauchsrisiko bei Ausgängen ausging.
Das zuständige Ministerium untersucht den Vorfall nun. Bisher wurden keine Erkenntnisse veröffentlicht oder Hinweise gegeben, ob der Fall künftige Regelungen für Hafturlaube beeinflussen wird.
Die Flucht wirft Fragen zur Zuverlässigkeit von Risikobewertungen für Hafturlaube auf. Die CDU-Landtagsfraktion in Niedersachsen kritisierte den Vorfall als Systemversagen. Die Behörden prüfen weiterhin, wie es zu dem Zwischenfall kommen konnte und welche Konsequenzen sich für die Aufsicht von Gefangenen ergeben.






