Gericht bestätigt AfD-Überwachung – aber Transparenzmängel bei Behörden
Gordana GnatzGericht bestätigt AfD-Überwachung – aber Transparenzmängel bei Behörden
Das Verwaltungsgericht Wiesbaden hat entschieden, dass die hessischen Behörden die Öffentlichkeit 2022 nicht ausreichend über die Observation der Partei Alternative für Deutschland (AfD) informiert haben. Die am Mittwoch verkündete Entscheidung thematisiert Bedenken hinsichtlich der Transparenz im Überwachungsverfahren.
In seiner Begründung führte das Gericht aus, dass der Landesverband der AfD bereits im September 2025 gegen die Einstufung als „Prüffall“ durch das Landesamt für Verfassungsschutz geklagt hatte. Diese Klage war jedoch abgewiesen worden, da das Gericht die Gründe für die Einordnung der AfD als „Verdachtsfall“ und die damit verbundene Beobachtung durch den Verfassungsschutz für rechtmäßig hielt.
Das Gericht verwies in seiner Urteilsbegründung auf Nachweise diskriminierender Praktiken der AfD gegenüber deutschen Bürgern mit Migrationshintergrund. Zudem stellte es fest, dass die Partei ein „völkisches Volksverständnis“ vertritt und die Menschenwürde von Ausländern – insbesondere von Asylsuchenden – angreift, indem sie diese als ethnisch „fremd“ darstelle.
Darüber hinaus nannte das Gericht konkrete Anzeichen dafür, dass die AfD gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung Deutschlands arbeite. Es deutet darauf hin, dass die Partei das Vertrauen der Bevölkerung in die staatlichen Vertreter untergraben und die demokratischen sowie rechtsstaatlichen Prinzipien des Systems infrage stellen wolle.
Das Urteil bestätigt zwar die rechtliche Grundlage für die Beobachtung der AfD, kritisiert jedoch gleichzeitig das mangelnde öffentliche Transparenzgebot. Die Feststellungen des Gerichts unterstreichen die Einstufung der Partei als mögliche Gefahr für die demokratischen Werte Deutschlands.






