18 March 2026, 01:08

Gericht stoppt Verlegungsversuche: Muslime dürfen vor Berliner Moschee demonstrieren

Eine große Gruppe von Menschen versammelt sich vor einem Gebäude mit Säulen und Text, umgeben von Straßenlaternen, Schildern, Motorrädern, Kraftfahrzeugen, Bäumen und einem bewölkten Himmel während einer Demonstration in Berlin, Deutschland.

Frankfurt will Proteste vor geschlossener Moschee unterbinden - Gericht stoppt Verlegungsversuche: Muslime dürfen vor Berliner Moschee demonstrieren

Ein Frankfurter Gericht hat zugunsten von Muslimen entschieden, die sich vor der Imam-Ali-Moschee in Berlin versammeln, und damit die Versuche der Stadt gekippt, ihre Kundgebungen an einen anderen Ort zu verlegen. Das Urteil, das am 29. Januar 2026 verkündet wurde, erklärte die Zusammenkünfte für rechtmäßig und durch das Versammlungsrecht gedeckt. Die Stadt hat inzwischen Berufung eingelegt und argumentiert, das Urteil setze ein problematisches Präzedenzfall.

Die Moschee selbst stand bereits wegen ihrer früheren Verbindungen zum verbotenen Islamischen Zentrum Hamburg (IZH) in der Kritik.

Monatelang hatten sich Muslime vor der Imam-Ali-Moschee in Stuttgart getroffen. Die Stadt stuft diese Veranstaltungen zunächst als "gottesdienstähnliche Versammlungen" ein und ordnete eine Verlegung an, unter anderem mit Verweis auf Verkehrsbehinderungen. Die Organisatoren meldeten ihre Kundgebungen jedoch unter dem Motto "Religiöse Freiheit verteidigen: Finger weg von unserer Moschee" an und fochten die Entscheidung gerichtlich an.

Am 29. Januar 2026 gab das Frankfurter Verwaltungsgericht den Gläubigen recht. Es urteilte, dass die Versammlungen als öffentliche Kundgebungen geschützt seien – selbst wenn sie religiöse Handlungen einschlossen. Das Gericht fand keine Belege dafür, dass die 162 vorherigen Zusammenkünfte zu schweren Störungen geführt oder grundgesetzliche Rechte bedroht hätten. Die Bedenken wegen des Verkehrs, so die Richter, rechtfertigten keinen Eingriff in die Versammlungsfreiheit.

In der Begründung hieß es zudem, dass rein religiöse Akte als Formen des Protests gelten könnten und damit zur öffentlichen Debatte beitrügen. Diese Auslegung widersprach der bisherigen Haltung der Stadt, die die Versammlungen primär als religiös und nicht als politisch eingestuft hatte.

Als Reaktion kündigten Frankfurter Behörden an, vor dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Berufung zu gehen. Sie argumentieren, das Urteil verwische die Grenze zwischen religiöser Praxis und Versammlungsrecht und könnte einen schwierigen rechtlichen Maßstab setzen.

Cashback bei deinen
Lieblingsrestaurants und Services

Kaufe Gutscheine und spare in deinen Lieblingsorten in deiner Nähe

LiberSave App auf Smartphones

Am Tag der Urteilsverkündung fand in der Nähe der Moschee eine kleine Gegenkundgebung statt. Einige Teilnehmer bildeten eine Conga-Linie, die sie als "friedliches, symbolisches Zeichen" im Kontrast zur Hauptversammlung beschrieben.

Das Gerichtsurteil erlaubt es, die Versammlungen vor der Moschee ohne Verlegung fortzusetzen. Durch Frankfurts Berufung wird der Rechtsstreit nun vor ein höheres Gericht gebracht. Bis dahin bleiben die Kundgebungen nach aktuellem Stand geschützt, während die Stadt auf eine strengere Auslegung des Versammlungsrechts pocht.

AKTUALISIERUNG

Frankfurts Oberlandesgericht bestätigt Recht auf Protest vor der Imam-Ali-Moschee

Das Hessische Verwaltungsgericht (VGH) in Kassel hat bestätigt, dass Versammlungen vor der Imam-Ali-Moschee weiterhin durch das Versammlungsfreiheitsrecht geschützt sind. Die Entscheidung vom 18. Februar 2026:

  • Beschloss die Entscheidung des unteren Gerichts, die Berufung Frankfurts auf den Umzug der Proteste abzulehnen.
  • Klärte, dass religiöse Handlungen wie Gebete und Rufe als geschützte Versammlungen gelten, wenn sie mit der öffentlichen Debatte verbunden sind.
  • Betonte, dass allein Verkehrsbedenken keine verfassungsmäßigen Rechte aufheben können. Die Entscheidung markiert das Ende der rechtlichen Herausforderungen gegen die Proteste, die unter dem erneuerten Motto 'Religionsfreiheit verteidigen: Hände weg von unserer Moschee' im Dezember 2025 wieder aufgenommen wurden.