Hessen will Leugnung von Israels Existenzrecht unter Strafe stellen
Hessens Ministerpräsident Boris Rhein hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, der die Leugnung des Existenzrechts Israels unter Strafe stellen soll. Das Vorhaben zielt darauf ab, antisemitische Hetze zu bekämpfen, indem gezielt Parolen, Symbole und Landkarten kriminalisiert werden, die Israel ausblenden. Sollte das Gesetz verabschiedet werden, würde es den deutschen Strafkodex ergänzen und diese Straftatbestände in die bestehenden Regelungen zu Hasskriminalität aufnehmen.
Der Entwurf soll am 8. Mai in den Bundesrat eingebracht werden – ein Datum, das bewusst wegen seiner historischen Bedeutung als Jahrestag der Befreiung vom Faschismus gewählt wurde.
Die geplante Novelle sieht die Ergänzung eines neuen Absatzes in Paragraf 130 des Strafgesetzbuchs vor, der bereits Volksverhetzung und Holocaustleugnung unter Strafe stellt. Künftig wäre es demnach strafbar, Israels Existenzrecht abzustreiten oder zu seiner Vernichtung aufzurufen, sofern dies geeignet ist, antisemitische Gewalt oder willkürliche Handlungen gegen Jüdinnen und Juden zu schüren.
Konkrete Handlungen, die unter das geplante Verbot fallen, umfassen etwa die Verwendung von Parolen wie "Vom Fluss bis zum Meer, Palästina wird frei sein" oder "Es gibt nur einen Staat – Palästina 48". Ebenfalls strafbar wären Abbildungen, die die Flagge Israels oder den Davidstern in einem Mülleimer zeigen – etwa mit dem Spruch "Haltet die Welt sauber". Auch Landkarten des Nahen Ostens, auf denen Israel vollständig fehlt, würden unter das geplante Verbot fallen.
Der Entwurf betont jedoch ausdrücklich, dass ultraorthodoxe Juden, die Israel aus religiösen Gründen ablehnen, nicht strafrechtlich verfolgt werden sollen. Auch die politische Forderung nach einem Ein-Staaten-Modell bliebe weiterhin erlaubt, solange sie nicht als Aufruf zu antisemitischer Gewalt gewertet wird.
Zunächst muss der Bundesrat über den Vorschlag abstimmen. Bei einer Mehrheit würde der Entwurf anschließend in den Bundestag gelangen, wo er abschließend beraten und gegebenenfalls in Kraft gesetzt werden könnte.
Das geplante Gesetz soll bestehende rechtliche Lücken im Kampf gegen Antisemitismus schließen, indem es moderne Formen der Israel-feindlichen Hetze explizit unter Strafe stellt. Bei einer Verabschiedung würde es den Anwendungsbereich von Paragraf 130 erweitern und bestimmte antiisraelische Rhetorik sowie Bildmotive als Straftatbestände einordnen. Der nächste Schritt hängt nun von der Entscheidung des Bundesrats am 8. Mai ab, gefolgt von weiteren Debatten im Bundestag.






