Kündigungsbutton wird in Deutschland ab Juni Pflicht für Online-Verträge
Alan JunkKündigungsbutton wird in Deutschland ab Juni Pflicht für Online-Verträge
Neue Regel erleichtert die Kündigung von Online-Verträgen in Deutschland
Ab dem 19. Juni müssen Unternehmen auf ihren Websites einen deutlich sichtbaren und entsprechend gekennzeichneten „Kündigungsbutton“ anzeigen. Die Neuerung soll Verbrauchern die Beendigung digitaler Verträge vereinfachen.
Die Vorgabe geht auf eine EU-Richtlinie zurück, die jedoch noch nicht in allen Mitgliedstaaten umgesetzt wurde. In Deutschland wurde die Regelung nun in nationales Recht überführt – der Button ist damit für alle Verträge unter deutscher Gerichtsbarkeit verpflichtend.
Der Kündigungsbutton muss mindestens so leicht auffindbar und nutzbar sein wie der Abschluss des Vertrags. Eine Kündigung darf nicht komplizierter sein als die Vertragsanbahnung. Zudem erhalten Verbraucher eine sofortige Bestätigung ihrer Kündigung in einem speicherbaren Format, etwa per E-Mail.
Fehlt der Button, kann sich die Widerrufsfrist verlängern. Statt der üblichen 14 Tage hätten Verbraucher dann bis zu 12 Monate und 14 Tage Zeit, um den Vertrag zu kündigen. Der neue Button ändert jedoch nichts am bestehenden gesetzlichen Recht, innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss oder Warenerhalt zurückzutreten.
Die Regelung gilt nur in Ländern, in denen die EU-Richtlinie in nationales Recht umgesetzt wurde. In Deutschland wird der Kündigungsbutton für Online-Verträge zur gesetzlichen Pflicht. Unternehmen müssen die Vorgaben einhalten, um verlängerte Widerrufsfristen für Verbraucher zu vermeiden.






