Neue Grundsicherung 2023: Härtere Sanktionen bedrohen Schutzbedürftige und Familien
Tomislav PaffrathNeue Grundsicherung 2023: Härtere Sanktionen bedrohen Schutzbedürftige und Familien
Deutschlands neues Grundsicherungssystem tritt am 1. Juli 2023 in Kraft. Die Reform führt strengere Sanktionen ein, die in manchen Fällen bis zu 100 Prozent der Leistungen kürzen können – inklusive Wohnungsgeld. Kritiker bemängeln, die Änderungen seien hart und könnten besonders schutzbedürftige Gruppen ungerecht treffen.
Das überarbeitete System führt das Prinzip der „Vermittlungsvorrangigkeit“ wieder ein, das schnelle Jobvermittlungen über Qualifizierungsmaßnahmen stellt. Gleichzeitig werden die „Arbeitsverweigerungs“-Regeln verschärft und mit einer „Vermittlung-um-jeden-Preis“-Strategie verknüpft, die Gegner als zynisch bezeichnen. Sanktionen greifen nun selbst dann, wenn Betroffene aufgrund psychischer Erkrankungen oder anderer triftiger Gründe nicht arbeiten können – etwa bei versäumten Terminen im Jobcenter.
Nach den neuen Vorschriften wird jede dritte Sanktion indirekt auch Kinder treffen, da gestrichene Leistungen ganze Familien in finanzielle Not stürzen können. Alleinerziehende Mütter, die Angehörige oder Kinder mit Behinderung pflegen, geraten besonders unter Druck, da das System kaum Spielraum für Teilzeitarbeit oder Betreuungspflichten lässt. Die Regierung rechtfertigt die Änderungen mit der „Erreichbarkeitsklausel“ im Sozialgesetzbuch II, doch Juristen zweifeln an deren Verfassungsmäßigkeit.
Helena Steinhaus und ihre Organisation wollen gegen die Reformen klagen. Sie argumentieren, die Neuregelungen verletzten Grundrechte – vor allem bei Menschen, die aus berechtigten Gründen nicht arbeiten könnten.
Die Änderungen treten im Juli in Kraft. Sie bergen die Gefahr, nicht nur die finanzielle Stabilität von Leistungsbeziehenden zu gefährden, sondern auch Mittelschichtfamilien zu verunsichern, die um ihre Absicherung fürchten. Erste Klagen zur Überprüfung der neuen Regeln sind bereits in Vorbereitung.






