SPD-Politiker warnt vor riskanten Hackbacks durch deutsche Behörden
Johannes Schätzl, der digitalpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, hat Bedenken gegen einen Gesetzentwurf geäußert, der deutschen Behörden digitale Gegenangriffe ermöglichen soll. Seiner Ansicht nach könnten solche offensiven Maßnahmen gegen internationale Rechtsnormen verstoßen und ungewollte Folgen nach sich ziehen.
Der Entwurf sieht vor, dass das Bundeskriminalamt (BKA), die Bundespolizei und das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) ausländische IT-Systeme infiltrieren und lahmlegen dürfen. Schätzl warnte das Bundesinnenministerium vor der Übernahme dieser Regelungen und betonte, dass Hackbacks klare rechtliche Grenzen benötigen.
Er verwies darauf, dass internationale Abkommen – darunter die Genfer Konventionen – staatliches Handeln im Cyberraum einschränken. Ohne zweifelsfreie Beweise für die Herkunft eines Angriffs hält er offensive Operationen für problematisch. Zwar befürwortet er eine Stärkung der Cyberabwehr, lehnt aber Maßnahmen ab, die zivile Infrastruktur destabilisieren oder etablierte Rechtsnormen verletzen könnten.
Schätzl besteht darauf, dass etwaige Eingriffe präzise definiert sein müssen, um willkürliches Vorgehen zu verhindern. Seine Position spiegelt die allgemeine Sorge wider, Sicherheitserfordernisse mit rechtlichen und ethischen Grenzen in der digitalen Kriegsführung in Einklang zu bringen.
Die Warnungen des SPD-Politikers unterstreichen die Risiken einer Ausweitung staatlicher Hacking-Befugnisse. Ohne strenge rechtliche Schutzmechanismen könnten solche Aktionen Konflikte verschärfen oder unbeteiligte Systeme beschädigen. Die Debatte dreht sich nun darum, ob der geplante Gesetzesentwurf Sicherheitsinteressen mit internationalen Verpflichtungen vereinen kann.






