Weihnachtsgeld 2024: Warum Arbeitnehmer bis zu 50 Prozent Abzüge hinnehmen müssen
Tomislav PaffrathWeihnachtsgeld 2024: Warum Arbeitnehmer bis zu 50 Prozent Abzüge hinnehmen müssen
Weihnachtsgeld in Deutschland: Bis zu 50 Prozent Abzüge für Arbeitnehmer
Arbeitnehmer in Deutschland, die in diesem Jahr ein Weihnachtsgeld erhalten, müssen mit erheblichen Abzügen rechnen. Die Sonderzahlung unterliegt der Einkommensteuer, Sozialabgaben und weiteren Umlagen. Im Schnitt erhielten Beschäftigte mit Tarifvertrag 2024 rund 2.987 Euro brutto.
Voll steuerpflichtig: Weihnachtsgeld wird stark belastet Weihnachtsgeld ist in Deutschland in voller Höhe steuerpflichtig. Neben der Lohnsteuer fallen der Solidaritätszuschlag, gegebenenfalls Kirchensteuer sowie Sozialversicherungsbeiträge an. Durch diese Abgaben bleiben den meisten Arbeitnehmern netto nur 50 bis 65 Prozent ihres Bonus – je nach Einkommen und Steuersatz.
Steuerliche Entlastung möglich: Die Sechstel-Regelung Übersteigt das Weihnachtsgeld 25 Prozent des monatlichen Bruttogehalts, kann die sogenannte Sechstel-Regelung die Steuerlast mindern. Sozialabgaben werden zudem nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze fällig, sodass Gutverdiener hier unter Umständen sparen. Da die Sonderzahlung jährlich und nicht monatlich versteuert wird, kann sie einige Arbeitnehmer in einen höheren Steuersatz drücken.
Steuererklärung lohnt sich: Rückerstattung möglich Bei der jährlichen Steuererklärung können Beschäftigte einen Teil des einbehaltenen Weihnachtsgelds zurückerhalten – etwa wenn ihr tatsächliches Einkommen niedriger lag als die Schätzung für den Lohnsteuerabzug. Die Erstattung erfolgt dann im Folgejahr.
Fazit: Netto bleibt oft weniger als die Hälfte Bei einem durchschnittlichen Bonus von 2.987 Euro fallen erhebliche Abzüge an. Einige Arbeitnehmer können sich über die Steuererklärung einen Teil der einbehaltenen Beträge zurückholen. Wie viel netto übrig bleibt, hängt jedoch von den individuellen Steuer- und Sozialversicherungsverhältnissen ab.
