Bundesbehörde verklagt dm wegen umstrittenem Online-Medikamentenhandel
Gordana GnatzBundesbehörde verklagt dm wegen umstrittenem Online-Medikamentenhandel
Die deutsche Wettbewerbsbehörde hat rechtliche Schritte gegen die Drogeriemarktkette dm eingeleitet. Die beim Landgericht Karlsruhe eingereichte Klage richtet sich gegen den Versandhandel des Unternehmens mit rezeptfreien Medikamenten. Die Behörde wirft dm vor, eine rechtliche Grauzone auszunutzen und damit gegen deutsche Apothekenvorschriften zu verstoßen.
Im Mittelpunkt des Verfahrens steht die Praxis von dm, Online-Medikamentenverkäufe über eine in Tschechien ansässige Gesellschaft abzuwickeln, während die Kundschaft in Deutschland sitzt. Die Aufsichtsbehörden argumentieren, dass diese Konstruktion deutsche Arzneimittelgesetze verletzt, die eine strikte Trennung zwischen Drogerien und Apotheken vorschreiben. Zudem werde durch die Beteiligung von dm am Betrieb des Versandhandels die geforderte Unabhängigkeit von Apotheken unterlaufen.
Die Wettbewerbsbehörde führt weiter aus, dass die Vermischung von klassischen Drogerieartikeln mit apothekenpflichtigen Medikamenten den Verbraucherschutz untergrabe. Selbst in stationären Filialen wäre eine separate "Apotheken-Ecke" unzulässig – und die Behörden bestehen darauf, dass dieselben Regeln auch im Online-Handel gelten müssen.
Die Klage ist Teil einer umfassenderen Prüfung der Geschäftsaktivitäten von dm. In einem separaten Verfahren wird derzeit die Rechtmäßigkeit der in den Filialen angebotenen Sehtests angefochten. Die Ergebnisse beider Prozesse werden zeigen, ob solche Geschäftsmodelle rechtlich und wirtschaftlich tragfähig bleiben.
Die Gerichtsentscheidung wird weitreichende Folgen für das deutsche Arzneimittelversorgungssystem haben. Sie wird klären, wie der Online-Verkauf von Medikamenten im Rahmen der bestehenden Vorschriften funktionieren kann. Sowohl Händler als auch Aufsichtsbehörden verfolgen den Ausgang des Verfahrens mit großer Aufmerksamkeit, da er die künftigen Spielregeln für den Markt maßgeblich prägen wird.






