29 April 2026, 16:46

Sächsische Apotheker zahlen Zehntausende wegen illegaler Krebstherapien zurück

Plakat, das zeigt, dass Big Pharma in 2022 Amerikanern zwei bis drei Mal so viel für dieselben Medikamente berechnet hat wie in anderen Ländern, mit Bildern von Medikamentenflaschen und einer Spritze.

Sächsische Apotheker zahlen Zehntausende wegen illegaler Krebstherapien zurück

Zwei Apotheker in Sachsen müssen Zehntausende Euro zurückzahlen, weil sie Krebstherapien ohne gültige Verträge abgegeben haben. Das Bundessozialgericht (BSG) bestätigte die Rückforderungen in Höhe von 49.000 Euro bzw. 44.000 Euro. Die Fälle gehen auf Streitigkeiten über Exklusivverträge für sterile Arzneimittelzubereitungen zurück, bevor ein Gesetz aus dem Jahr 2017 die Regeln änderte.

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Im ersten Fall hatte ein Apotheker Ende 2016 parenterale Behandlungen bereitgestellt, ohne Teil des Open-House-Vertrags der IKK classic zu sein. Daraufhin wurde eine Rückzahlung von 44.000 Euro gefordert. Damals durften nur Apotheken mit speziellen Verträgen solche Medikamente abgeben.

Im zweiten Fall ignorierte ein Dresdner Apotheker Mitte 2017 die Exklusivverträge der Barmer und musste 49.000 Euro zurückerstatten. Beide Apotheker legten Widerspruch ein, doch das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) wies ihre Beschwerden ohne weitere Prüfung ab.

Die Konflikte entstanden während einer Übergangsphase nach dem Gesetz zur Stärkung der Arzneimittelversorgung (AM-VSG) von 2017, das Exklusivverträge für sterile Zubereitungen verbot. Das Gesetz ermöglichte allen Apotheken erneut die Abgabe dieser Therapien, doch einige Krankenkassen – darunter die Barmer – drohten bei Verstößen mit Rückforderungen. Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) musste eingreifen, da es anhaltende Uneinigkeit über Bestandsschutzregelungen gab.

Beide Apotheker hatten Zytostatika an Krebspatienten abgegeben, obwohl sie keine autorisierten Vertragspartner waren. Die Urteile des BSG bestätigten, dass die Rückforderungen nach dem alten Vertragssystem rechtmäßig waren.

Die Entscheidungen beenden ein umstrittenes Kapitel um Apothekenverträge und die Versorgung mit Krebsmedikamenten. Seit dem Gesetz von 2017 dürfen alle Apotheken parenterale Therapien an Versicherte abgeben. Die Rückforderungen dienen als Mahnung für die finanziellen Risiken, die mit früheren Vertragsverstößen verbunden sind.

Quelle